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der presseschauer

und wieder prasselt alles auf mich ein

Leistungsschutzrecht für Mathematiker?

Sehr geehrter Herr Döpfner,

da ihre Forderungen nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger sich nach wie vor in Lobbyismus manifestieren und ihre Experimente mit Paid-Content in vollem Gange sind, kann ich wohl die fortbestehende Gültigkeit ihrer Aussage zur vermeintlichen Kostenloskultur im Internet annehmen. Damit befinden sie sich gedanklich in der Nähe der IIPA, die das Nutzen von Open-Source Software anprangert.

“Rather than fostering a system that will allow users to benefit from the best solution available in the market, irrespective of the development model, it encourages a mindset that does not give due consideration to the value to intellectual creations.” IIPA

Aus einem betriebswirtschaftlichen Standpunkt heraus verfolgt man als Verkäufer das Ziel der Gewinnmaximierung und als Käufer das Ziel der Kostenminimierung. Geregelt wird der Preis bekanntermaßen durch den Markt, so nicht der Staat Monopolrechte in Form von Patenten, Urheber- oder Leistungsschutzrechten gewährt. Die Idee darin besteht Anreize durch direkte Monetarisierungsmöglichkeiten bei Kreativen zu schaffen, um Kreativleistung zu fördern.

Dem gegenüber stehen eine Menge Menschen, die in verschiedenster Form kreativ sind und deren primäres Anliegen nicht das Geld verdienen ist. Es mag identitätsstiftend, das Streben nach Anerkennung, die Obsession für ein ausgefallenes Thema, das Gefühl an etwas richtig Großem mitzuwirken oder ein bisschen von alldem sein, aber letztlich kennt nur jeder selbst die Motivation für seine Hobbies.

Anstatt in ihrer Freizeit passiv vor dem Fernseher zu sitzen oder einfach nur Zeitung zu lesen, wird das aktuelle Tagesgeschehen dokumentiert und kommentiert. Andere machen Fotos, wieder andere arbeiten an OpenStreetMap und manch einer programmiert an einem bekannten Open-Source Projekt. Früher waren Menschen mit ausgefallenen Hobbies allein, aber heute können sie sich finden, viele sein und Berge versetzen.

Vor 10 Jahren hätte man wohl eher geglaubt, das Internet würde wieder verschwinden, als dass der altgediegene Brockhaus als Auslaufmodell eingestuft worden wäre. Doch auf einmal war der Brockhaus nicht mehr konkurrenzfähig. Die Inhaltliche Qualität der Wikipedia kann sich mit den großen Lexika vielleicht nicht immer messen, dafür ist sie aktueller, umfangreicher, detailreicher, praktischer und kostenlos. Als Konsument macht man nun eine einfache Kostennutzenrechnung und entscheidet sich, trotz der qualitativen Defizite, gegen ein gedrucktes Lexikon.

Sie können beruhigt oder unberuhigt darüber sein – diese Entwicklung macht auch nicht vor Dingen [sic!] halt. Herrscharen von Designern, Baustlern und Hackern, Profis wie Amateure, laden gerade Baupläne für Kunst- und Gebrauchsgegenstände auf thingiverse.com hoch und runter, verbessern 3D-Drucker und 3D-Scanner, und tauschen sich über ihre Fortschritte aus. Anschließend erfreuen sie sich, dem Ziel, einem Replikator wie auf der Enterprise, einen Schritt näher gekommen zu sein. Da viele sich der Urheberrechtsproblematik gewahr sind, werden bewusst Lizenzen wie Creative Commons zur Veröffentlichung der selbst kreierten Objekte genutzt. Damit können andere die Objekte nach ihren Bedürfnissen anpassen und das Derivat wieder anderen zur Verfügung stellen. Gleichzeitig entsteht ein Bedarf an Werkzeug, Raum, Rohstoff und Knowhow, der vom findigen Dienstleister in sogenannten Fab Labs befriedigt wird. Diese schießen derzeit global wie Pilze aus dem Boden.

Gleichwohl muss man sich die Frage stellen, welcher ernsthaft denkende Mensch bereit ist, Geld für ein Produkt auszugeben, für das es ein kostenloses Äquivalent gibt, das den individuellen Ansprüchen genügt? Dennoch – selbst wenn die Baupläne für Maschinen kostenfrei genutzt werden können, sind die wenigsten imstande alle nötigen Produktionsschritte selbst durchführen zu können. Hier entsteht ein Bedarf für spezialisierte Dienstleister wie etwa LasernLasern. Ebenso halte ich den Wunsch nach individuellen Produkten als auch den Wunsch nach Komfort für Faktoren, die über die Zahlungsbereitschaft der Menschen entscheiden. Somit werden nicht mehr funktionsfähige Geschäftsmodelle durch neue ersetzt. Zweifelsohne sind große Unternehmen, die den Großteil ihres Geldes mit nur einem Geschäftsmodell erwirtschaften, auf dieses fixiert und optimiert. Daraus folgt zwangsläufig eine Forderung nach der Erhaltung des Status Quo, um nicht durch die Veränderung zu Grunde zu gehen.

Leider entsteht bei den Verlagen der Eindruck, sie wären nicht bereit für eine Veränderung und damit bewogen mit allen erdenklichen Mitteln den eigenen Stand zu sichern. In der Debatte wird immer wieder die Wichtigkeit journalistischer Leistung für die Demokratie hervorgehoben, quasi als systemrelevant erachtet.

Nun muss man bei genauer Betrachtung scharf zwischen Journalismus und Verlagen trennen. Verlage sind in erster Linie Wirtschaftsunternehmen und dadurch den Eigentümern verpflichtet. Demzufolge ist die Boulevardisierung der Medienlandschaft betriebswirtschaftlich nur konsequent. Auch der Umgang der Verlage mit freien Journalisten zeigt, wie wertvoll den Verlagen journalistische Inhalte sind. Offensichtlich hätten sie diese am liebsten kostenlos. Bei Journalisten mit Festanstellung steigt der Druck und die Wahrscheinlichkeit den Arbeitsplatz zu verlieren.

Da Menschen mit den Fähigkeiten von Journalisten gesucht sind, landen viele, nach dem Verlust des Arbeitsplatzes, in der PR-Branche. Die dünner besetzen Redaktionen sind dann natürlich dankbar für die kostenlose Unterstützung, die dann dem Leser als Qualitätsjournalismus verkauft wird. Witziger weise tauschen PR-Unternehmen die kostenlose Platzierung und Verbreitung ihrer Inhalte gegen einen Anspruch auf Autorschaft bzw. urheberrechtliche Ansprüche. Ihnen ist sogar möglichst daran gelegen, nicht damit in Zusammenhang gebracht zu werden, da man das Vertrauen in das jeweilige Medium auch für künftige Aktionen nutzen möchte.

Ob man sich von der Idee eines durch Unternehmer gelenkten Journalismus verabschieden und andere Wege beschreiten muss?

Mir scheint, unter Bemühung der Pressefreiheit, gar ein Existenzrecht für Verlage hergeleitet zu werden. Doch empfinde ich dies ähnlich absurd, als würden Hersteller von Sicherheitsschlössern aus der Unverletzlichkeit der Wohnung eine Existenzberechtigung ableiten. Bloß hat sich im Bereich Sicherheit, die Transparenz der Abläufe als Wettbewerbsvorteil erwiesen. Im Übrigen sind die mathematischen Verfahren hinter Kryptographie auch kostenlos.

Vielleicht sollte man mal über die Berufsgruppe der Mathematiker nachdenken, die praktisch schon immer von ihrer Dienstleistung gelebt haben, da Werke in Form von Beweisen und Formeln nach dem Gesetz nicht schützbar bzw. lizensierbar sind. Da sie allerdings über Fähigkeiten verfügen, die rar und begehrt sind, sind sie finanziell gut gestellt und gesellschaftlich anerkannt.

Es sollte ihnen zu denken geben, dass ausgerechnet die von ihnen als „spätideologisch verwirrten Web-Kommunisten“ ihnen das Nichtverstehen von Marktwirtschaft vorhalten.

Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.

P.S.: Wenn Springer “Zensur” schreit…

Mit freundlichen Grüßen


Daniel Schultz

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Technisches Unverständnis schafft Rechtsunsicherheit

Sehr geehrte Dorothee Bär, sehr geehrter Ansgar Heveling,

Herr Heveling, auch ich möchte ihnen zu ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag gratulieren und bei dieser Gelegenheit mein Missfallen über den Inhalt zum Ausdruck bringen. So hatte bereits Siegfried Kauder im Petitionsausschuss nach neuen Argumenten gefragt, woraufhin die ausbleibende Antwort von ihnen als unveränderte Sachlage interpretiert wurde. Die Sachlage hat sich meiner Einschätzung nach nicht geändert, doch kann man daraus kein vollständiges Erfassen und Verstehen der selbigen bei CDU/CSU ableiten. Im Gegenteil – man gewinnt den Eindruck, die Tragweite selbst schwächerer Argumente kommt bei den Unionsparteien einfach nicht an. Sonst würden sie nicht nach wie vor eine durch das Gesetz vorgesehene Infrastruktur verteidigen, die geeignet ist Täter vor Strafverfolgung zu schützen.

Sie können aber gern auch in der Chronik zu dieser gesetzgeberischen Glanzleistung nachlesen, wie sich ein journalistischer als auch politischer Erkenntnisprozess vollzogen hat, der mittlerweile sogar die SPD erreicht hat. Auch wenn man unterstellen mag, die Meinungsänderung läge am Wechsel von der Regierungs- zur Oppositionsbank. Derzeit scheint die Wahrung des Gesichtes der Initiatorin dieser für die Demokratie tragischen Posse zunehmend im Vordergrund zu stehen.

Zum Thema: „Wer schreit hat unrecht“ möchte ich die Wahlkampfrhetorik von Ursula von der Leyen ins Gedächtnis rufen, abgesehen davon, dass ich ihre Einschätzung bezüglich des Wahrheitsgehalts dieser Aussage nicht teile. Die Aussage mag vielleicht geeignet sein, Kindern das ruhige und bedächtige Vortragen von Argumenten und damit einen angenehmen Kommunikationsstil beizubringen, zu mehr aber nicht.

Frau Bär, wenn ihnen die Debatte um Sperren im Internet zu technisch ist, was man durchaus nachvollziehen kann, dann empfehle ich ihnen, sich mit den Lösungsvorschlägen des AK-Zensur, die im Gegensatz zu ihrem derzeitigen Lösungsansatz weit weniger technisch sind, auseinanderzusetzen. Andererseits führt ein wenig ausgeprägtes Technikverständnis bei den Parlamentariern zu gesetzgeberischen Verfehlungen (aka Murks), die sich, um nur ein Beispiel zu nennen, beim Hackerparagraphen manifestiert haben. Damit wird nicht nur das Vertrauen in die Politik zerrüttet und Politikerverdrossenheit gefördert, sondern nicht nachvollziehbare Rechtsunsicherheiten geschaffen.

Wenn man von einem Gastwirt die rechtliche Verantwortung für das Stammtischgeschwätz abverlangen würde, würde sich wohl jeder an den Kopf langen (aka Facepalm). Aber genau das bewirkt die sogenannte Störerhaftung im so „rechtsfreien Raum“ Internet.

Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

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Rechtsfreier Raum Kirche?

Da ich der Auffassung bin, dass das Thema Internetsperren gegen Kinderpornographie viel zu kurz greift, hatte ich vor Monaten beim Familienministerium um eine Stellungnahme zu Zugangserschwerung zu kirchlichen Einrichtungen gebeten. Damit möchte ich nicht die Kirche als alleinigen Ort von Kindesmissbrauch brandmarken, aber die Kirche hat als seelische und moralische Instanz einen weitreichenden gesellschaftlichen Einfluss und damit besondere Verantwortung. Dadurch bedingt ist das Fingerpointing, das die Kirchenoberen gerade betreiben, für mich völlig absurd.

Ein Mitarbeiter des Familienministeriums antwortete mir prompt:

„Ich kann verstehen, dass Sie schnelles Handeln erwarten. Angesichts der komplexen Materie, zu der weder eine umfassende Kenntnis der Ursachen noch einfache Lösungsvorschläge vorliegen, müssen entsprechende Beschlüsse sehr genau abgewogen werden, um wirksam sowie nachhaltig, aber auch verhältnismäßig zu wirken.“ Sachbearbeiter des Familienministeriums

Man hätte ja Verständnis für die Haltung des Familienministeriums, wenn mit dem Zugangserschwerungsgesetz eben genau abgewogen worden wäre und es nicht in wenigen Wochen durch den Bundestag gepeitscht worden wäre. Aber Ursula von der Leyen hatte immer wieder auf die Dringlichkeit verwiesen und suggeriert das Internet wäre ein rechtsfreier Raum, bei dem dringend Handlungsbedarf bestünde.

Nun gab es aber schon vor dem Zugangserschwerungsgesetz rechtliche Möglichkeiten gegen Kinderpornographie vorzugehen. Doch sind kompetente Ermittler und Internetzugänge in den Ermittlungsbehörden rar und die Schwierigkeit der Rechtsdurchsetzung bei diesem internationalen Problem fast schon sekundär. Die Politik darf sich nicht scheuen, Geld für die Ausbildung und die Ausstattung der Ermittler auszugeben. Gleichzeitig ist die Politik gefordert die internationale Zusammenarbeit zu verbessern, die Wege zu verkürzen und Rechtssicherheit für Bürger zu schaffen, die Ermittlungsbehörden auf kinderpornographisches Material hinweisen.

Apropos rechtsfreier Raum – Am Mittwoch ging es in der Sendung „Hart aber Fair“ um die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Abgesehen von den menschlichen Verfehlungen, die bei dem anwesenden Geistliche zu beobachten waren, gab es auch bei den rechtlichen Aspekten fundamentale Ansichten, die unserer Verfassung zuwiderlaufen.

„Als Bischof Jaschke darauf angesprochen wurde, dass die katholische Kirche sich weigere, die Staatsanwaltschaft zu informieren, leugnete er das heftigst, nur um zwei Sätze später zu sagen, dass es “keinen Automatismus” gebe, der von einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch zu einer Meldung bei der Staatsanwaltschaft führe. Die Kirche behält sich das Recht vor, selbst zu entscheiden, ob ein Verdacht bestätigt oder widerlegt wird. Erst wenn er von den entsprechenden Gremien als bestätigt betrachtet wird, wird die Staatsanwaltschaft informiert.“ FR-Online

Es hört sich ganz so an, als wolle die Kirche ihr eigenes Rechtsystem über das des Staates stellen und damit aus der Sicht des Staates einen rechtsfreien Raum schaffen. Im Unterschied zum Internet hat der Staat hier weniger Durchsetzungsschwierigkeiten, da es alles im eigenen Land statt findet.

Zum Thema Extremismus und Fundamentalismus, den ich in Exorzismus, in Missionierung und im Vertuschen von Kindesmissbrauch innerhalb der Kirche sehe, meinte Kristina Schröder übrigens folgendes:

„Der Begriff des Extremismus dient Politik und Sicherheitsbehörden als Sammelbegriff für diejenigen politischen Gesinnungen und Bestrebungen, die die fundamentalen Werte und Regeln unseres demokratischen Verfassungsstaates ablehnen. Es geht also um politische Bestrebungen, die sich gegen die wesentlichen Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten, wie sie das BVerfG in zwei Entscheidungen aus den Jahren 1952 und 1956 konkretisiert hat. Einen nennenswerten christlichen Extremismus in diesem Sinne gibt es zur Zeit in Deutschland nicht.“ Kristina Schröder

Meines Erachtens kann Kristina Schörder das Problem mit dem Zugangserschwerungsgesetz nur glaubhaft lösen, wenn sie transparent sinnvolle Maßnahmen ergreift, die alle Bereiche rundum den Kindesmissbrauch und dessen Dokumentation abdecken.

Ach ja, könnte mal jemand dem Kollegen Ansgar Heveling bestellen, dass er eine Infrastruktur verteidigt, die geeignet ist Täter vor Strafverfolgung zu schützen.

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miese Unterstellungen bei #zensursula

Gerade diskutierte man den gesetzlichen Schrebenhaufen, den die Parteien mit dem Zugangserschwerungsgesetz hinterlassen haben, im Deutschen Bundestag. Die neue Familienministerin Kristina Schröder hat sich in einem Interview zu ihrem Erbe von Zensursula geäußert, die verhärteten Fronten beklagt und Verhalten auf beiden Seiten kritisiert.

“Ein Problem der Debatte waren doch bisher die gegenseitigen Angriffe. Die einen unterstellten gelegentlich, dass die Netzsperrenkritiker kein Problem mit Kinderpornografie hätten. Das war eine miese Unterstellung. Auf der anderen Seite hieß es, die Befürworter wollten eine Zensur wie in China oder der DDR. Das war ebenfalls mies.”Kristina Schröder

Nun kann Kristina Schröder den Vergleich mit China als mies empfinden. Doch leider (aus ihrer Sicht) haben nicht nur Kritiker des Zugangserschwerungsgesetzes das Vorhaben mit China verglichen, sondern die Chinesen haben letztes Jahr auf dem Internet Governance Forum sich mit uns verglichen. Das war auch der Grund warum man das Thema dort schnell von der Tagesordnung genommen hatte.

“Im Kampf gegen den Terrorismus und andere kriminelle Akte haben alle Staaten das Recht, zur Wahrung der Sicherheit des Staates und der Interessen seiner Bürger Inhalte bestimmter Internetseiten zu filtern. Und ich denke, alle Länder sind im Begriff, eben das zu tun” ein chinesischer Diplomat

Würden nicht so gut wie alle westlichen Demokratien grad mit ihren Verfassungen zündeln, hätte man sicher eine andere Verhandlungsposition gehabt. Ziemlich peinlich, nachdem zu den Olympischen Sommerspielen 2008 von alle auf China, wegen Menschenrechten und Zensur, rumgehackt haben.

Stellt sich nur die Frage wie lang es dauert, bis im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (jmstv) beim Verkauf von Computern eine vorinstallierte Jugendschutzsoftware gefordert wird? Einen Vergleich mit dem chinesischen Green-Dam würde ich dann für passend und nicht mies halten.

“Die Verantwortlichen versicherten zwar, dass die Software problemlos deinstalliert werden könne, beziehungsweise zu Beginn erst einmal aktiviert werden müsse. Die Nutzung erfolge also durchaus freiwillig.” FAZ

Update [17:45]:

politik2_0 hat noch an Herrn Hans-Peter Uhl erinnert, der ebenfalls im Kampf gegen Kinderpornographie China Bezug nahm.

„Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich.“ Hans-Peter Uhl

Danke für den Hinweis!

by Xiangdian

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Fair Edit

Sehr geehrte Chefredakteure,

da ich die Berichterstattung ihres Hauses als nicht objektiv empfand, hatte ich mich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt. Dieser ist der Ansicht, eine Nicht-Berichterstattung wäre im Ermessen der Redaktion und ein Eingreifen des Presserats würde mit der Pressefreiheit kollidieren. Für mich ist die Entscheidung des Deutschen Presserats durch aus nachvollziehbar. Allerdings müssen sich Verlage dann gefallen lassen, dass Forderungen, die sie an Suchmaschinenbetreiber wie Google richten, in analoger Form an sie gerichtet werden.

Christoph Keese fordert in diesem Zusammenhang einen Einblick in den Selektions- und Indizierungsprozess von Suchmaschinenbetreibern – er bezeichnet das als Fair Search. Übertragen auf Verlagsmedien würde diese Forderung einem Einblick in die komplette Nachrichtenlage (sämtliche bei den Redaktionen eingehende Nachrichten), den Entstehungsprozess des Inhalts bis hin zur Redaktionssitzung bedeuten. Ich würde das als Fair Edit bezeichnen.

Aus meiner Sicht erfüllen Verlage die Aufgabe einer verlässlichen Komplexitätsreduktion, die mit Recht Entlohnung finden sollte. Es ist in Zeiten der Veränderung aber nicht die Aufgabe des Gesetzgebers nicht mehrtragfähige Geschäftsmodelle per Gesetz zu sichern. Bezogen auf die Komplexitätsreduktion sind Verquickungen mit Wirtschaft und Politik einer objektiven Berichterstattung abträglich und mit Vertrauensverlust verbunden. Google bietet zwar keinen vollständigen Einblick in den Entscheidungsprozess der Indizierung, aber scheinbar vertraut ein Großteil der Menschen auf die Qualität der Suchergebnisse. Würden sie dort nicht finden, wonach sie suchen, so würden sie schnell zu Bing oder einer anderen Suchmaschine wechseln und Vertrauen in Google verlieren. Der Aufwand dafür ist minimal, eben einen Klick entfernt und gleichfalls kostenlos. Wer Google allerdings vorwirft Werbung in eigener Sache zu machen, sollte sich dabei überlegen, ob er damit die eigene Bigotterie offenbart.

Wenn man sich den Pressekodex ansieht, gibt es einen guten Grund eine Transparenz den Verlagen gegenüber zu fordern. So ist derzeit nicht ersichtlich, ob es sich bei einer Nicht-Berichterstattung um bewusstes und legitimes Berichterstatten handelt oder ob schlicht fehlende journalistische Sorgfaltspflicht zur Nicht-Berichterstattung geführt hat.

Wären sie bereit, sämtliche Arbeitsschritte ihres Hauses zu dokumentieren und öffentlich zugängig zu machen, um in analoger Form Transparenz bei der Erstellung der Inhalte, wie Christoph Keese es mit Fair Search von Google fordert, zu gewährleisten?

Es lohnt sich ein Wenig über diese Frage nachzudenken, da seitens der Verlage immer wieder betont wird, wie wichtig eine freie und vor allem unabhängige Berichterstattung für die Demokratie ist. Dieses Argument fällt sowohl im Zusammenhang mit einem Leistungsschutzrecht für Verlage als auch in der Diskussion um den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, obgleich die tatsächliche Unabhängigkeit der Berichterstattung nachzuprüfen nicht möglich ist.

Die Chefredakteure von morgenpost.de, welt.de, bild.de, spiegel.de, taz.de, merkur-online.de und faz.net wurden per Mail auf diesen Text hingewiesen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

www.presseschauer.de

by dullhunk

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vergisst Dr. Thomas Feist die Argumente?

Wie viel andere habe auch ich gestern den Livestream zur Anhörung von Franziska Heine im Petitionsausschuss verfolgt. Es ging um das Zugangserschwerungsgesetz, welches heute in Kraft getreten ist und dessen Abschaffung sich die Netzgemeinde wünscht. Die Regierung schein allerding derzeit mit einem Löschgesetz – als ob sichergestellte Kinderpornographie heute nicht bereits vernichtet würde – zu liebäugeln.

Mag sein, dass Franziska gestern die eine oder andere Frage vergessen hatte, worüber sich speziell Dr. Feist belustigte. Doch scheint er die Argumente von Franziska vergessen zu haben, wo sie doch im Netz liegen:

„Zentrales Argument der Petentin bei der Ablehnung der mit dem Zugangserschwerungsgesetz möglichen staatlichen Löschmaßnahmen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet war die Sorge um die Freizügigkeit der Netznutzer. So sei die Sperrung von kinderpornografischen Inhalten aus Sicht der Petenten heute schon möglich und es bedürfe keines eigenen Gesetzes. Auch seien die angedachten technischen Sperren ungeeignet.“ Dr. Thomas Feist

Richtig ist, dass die Löschung heute schon möglich ist und dafür kein explizites Löschgesetz gebraucht wird!

P.S.: Ich hab es nicht mehr ganz im Kopf, aber ich dachte von Dr. Feist eine Frage gehört zu haben, ob Strafermittlung und Rezeptionsfreiheit auf einer Ebene stehen?

Falls das zutrifft sollte mir Dr. Feist mal erklären, wie ein zur Prävention dienendes Gesetz überhaupt der Strafermittlung dienen kann?

by moeffju

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Thank you for troubling with Deutsche Bahn die Fünfte

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor etwa zwei Wochen ist mir etwas Unangenehmes passiert, was sich in ähnlicher Form wohl täglich zu Hauf ereignet. Ich habe in einem Zug von München kommend meine Tasche vergessen. In meiner Verzweiflung kontaktierte ich umgehend die Kundenhotline der Bahn, um die Telefonnummer des Bahnhof Garmisch-Partenkirchen zu erfahren (hier sollte der Zug als nächstes halten). In meiner naiven Vorstellung war ich der Annahme, ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens könnte netterweise mein Gepäckstück entgegennehmen. Leider wurde mir mitgeteilt, dass es weder möglich wäre Mitarbeiter eines örtlichen Bahnhofs noch den Zugbegleiter zu kontaktieren. So verwiese man mich auf das zentrale Fundbüro, bei dem ich meine Angaben mache.

Als ich mich am darauffolgenden Wochenende mit einem Freund über den Vorfall unterhielt, merkte er, neben seinem Beileid, an, dieses Verhalten würde eine Sicherheitsproblematik mit kostenintensivem Ausgang begünstigen können. Nun werden viele Bahnreisende täglich ermahnt ihre Gepäckstücke nicht unbeaufsichtigt zu lassen und Sicherheitskräfte auf herrenloses Gepäck aufmerksam zu machen. In den allermeisten Fällen handelt es sich wohl um verlorengegangenes Gepäck, nach dem der Besitzer, bei Kenntnis, gerne fahnden (lassen) würde. Gleichzeitig liest man in den Medien immer wieder von gesperrten Bahnhöfen, bei denen Sicherheitspersonal mit vermeintlichen „Bomben“ konfrontiert sind.

Nun stellt sich zwangläufig die Frage, inwiefern die Bahn ihre Kommunikationsprozesse anpassen sollte, um durch vermeidbare Fehlalarme Kosten zu sparen (hier ist mir auch unklar, ob die Kosten nach dem Verursacherprinzip abgewälzt werden), das gefühlte Sicherheitsniveau zu erhöhen und die Pünktlichkeit der Züge zu gewährleisten.

Oder ist es in Zeiten moderne Kommunikationsmittel, in der praktisch jeder Zugbegleiter über ein mobiles Endgerät verfügt, so schwierig diesen über ein verlorengegangenes Gepäckstück zu informieren, um weiteres Unheil abzuwenden?

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Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

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by wecand

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Nicht-Berichterstattung ist Pressefreiheit?

Anfang Januar hatte ich beim Deutschen Presserat Beschwerde, bezüglich der aus meiner Sicht unausgewogenen Berichterstattung um Jörg Tauss bzw. Ursula von der Leyen, eingelegt. Nun habe ich Antwort erhalten:

„Der Deutsche Presserat als Freiwillige Selbstkontrolle der Presse befasst sich u.a. mit Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften sowie deren Online-Ausgaben und bewertet diese anhand des Pressekodex. Was die Nicht-Berichterstattung einer Zeitung angeht, müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass es im Ermessen der Redaktionen liegt, über welche Themen sie berichtet und über welche nicht. Ein Eingreifen des Presserats hier würde die Pressefreiheit einschränken.“ Der Deutsche Presserat

Mir wurde schon von Freunden gesagt, dass man mit einer derartigen Begründung die Beschwerde abweisen könnte. Damit wiederspricht diese Argumentation aber dem Ansinnen des Pressekodex das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien zu wahren.

Interessant ist diese Haltung im Zusammenhang mit einer von Christoph Keese geforderten Transparenz bei Suchmaschinen, welche er mit dem Begriff Fair Search bezeichnet. Übertragen auf die Redaktionen würde dies eine Nachvollziehbarkeit bei der Entscheidung zur Nicht-Berichterstattung ermöglichen, da diese dokumentiert und so von fehlender journalistischer Sorgfaltspflicht unterscheidbar wäre.

Wie kann man im Übrigen heute fehlende journalistische Sorgfaltspflicht von bewusster Nicht-Berichterstattung unterscheiden?

Angenommen die Redaktionen würden sich darauf verständigen über ein spezielles politisches Thema nicht zu berichten, so wäre dies aufgrund der Pressefreiheit nach Ansicht des Presserats legitim. Obgleich sich die Verlage bei ihrem Kampf für ein Leistungsschutzrecht auf die Relevanz für die Demokratie berufen.

Dabei dachte ich immer – den Machern des Grundgesetzes ging es bei der Pressefreiheit um ein Mittel gegen Zensur und nicht um ein legitimiertes Wegsehen.

Wenn man sich die Top 10 der vernachlässigten Nachrichten 2009 zu Gemüte führt, so merkt man wo überall [un?]bewusst weggesehen wird.

by Prinsessan_J.

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Being Bernd Day 2010

Mitte der 90er Jahr gab es noch diesen Spruch: „Im Internet weiß niemand, dass du ein Hund bist“. Wer sich heute im Netz bewegt, ist nicht nur aus technischen und rechtlichen Gründen meist leichter zu identifizieren, oft will man sich aus gesellschaftlicher Erwünschtheit in dieser Öffenlichkeit zu erkennen geben.

Währenddessen meinen einige Politiker, das Internet wäre ein rechtsfreier Raum und hinter allen Ecken lauern Gefahren. Die Gefahren lauern auch in Städten und Dörfern, aber fordert man hier Namenschilder als geeignetes Mittel zur Verbrechensbekämpfung? Nein, man fordert “nur” eine permanente Ausweitung von Überwachungskameras, die künftig an Quadrokoptern um uns herumschwirren werden. Ob diese Überwachungsmaßnahmen ein Mehr an Sicherheit bringen ist zweifelhaft und man scheut sich, wie etwa bei der Berliner Verkehrsgesellschaft BVG, die Verhältnismäßigkeit zu untersuchen.

Die Bestrebungen das Internet mehr zu überwachen und zu kontrollieren, zeigen sich über all auf der Welt. Da begegnen meist jüngere und aufgeschlossener Menschen den neuen Ausdrucks- und Gestaltungsformen mit einer spielerischen Art. Sie entwickeln Ideen und Gedanken, verändern dabei Sprache, formen neuartige Codes oder verbreiten Meme, die für Außenstehende sonderbar, vielleicht bedrohlich, wirken. Gleichzeitig ermöglicht die Technik extrem schnelle Verbreitung und adhoc Organisation zu Themen. Etablierte, über Jahre gewachsene Institutionen, wie etwa Parteien oder Unternehmen, wissen nicht wie sie damit umgehen sollen. Wenn dann, aus ihrer Sicht aus dem Nichts, plötzlich ein Shitstorm angerollt kommt, ist man über die Tragweite verwundert.

“Don’t worry we are from the internet”

Dabei können Flashmobs einen lustigen und kulturellen Charakter haben, wenn mit einem Mal zwei Gruppen Wildfremder mit Luftballons aufeinander zu stürmen oder in Stockholm Menschen synchron zu Michael Jackson, anlässlich seines Todes, tanzen. Die politische Dimmension von Smartmobs haben Politiker letztes Jahr zum Zugangserschwerungsgesetz wahrnehmen können, als am Brandenburgertor spontan eine Mahnwache veranstaltet wurde oder als Bundeskanzlerin Angela Merkel mit nicht ernst gemeinten Jubelrufen in ihren Reden begleitet wurde. Carrottmobs oder der Rettungsanker für Haiti zeigen, dass Menschen sich sozial engagieren und selbständig organisieren. Sie sammeln ohne Gottschalk Spenden und unterstützen Menschen in ihrer Umgebung, aber auch in der Ferne.

Manche Idee ist erfolgreich, motiviert Tausende sich anzuschließen und die Idee weiterzutragen. Dem Ideengeber ergeht es wie dem Zauberlehrling, der mit einem Mal nicht mehr Herr der Lage ist, aber bitte schön zur Verantwortung gezogen werden soll.

An Wikileaks sieht man am besten warum eine Gesellschaft ein Recht auf Anonymität braucht!

In manchen Teilen des Internet ist Bernd bereits zu einem Synonym für Anonymität geworden, so wie in anderen Teilen Guy Fawkes! Die Bewertung von Information wird für Menschen, die nicht mit diesen neuen Umgangsformen aufgewachsen sind, sehr schwierig. Zum Amoklauf von Winnenden wurde nicht nur Heribert Rech, Innenminister von Badenwürtemberg, sondern weite Teile der Bevölkerung getrollt. Das mag für einige witzig sein, aber im Grunde ist es traurig, da man sich bestätigt sieht, noch mehr Überwachung zu implementieren.

Es gibt gute Gründe für Anonymität, aber leider einen kleinen Teil der Bevölkerung, der sie missbrauchen möchte. Und einen anderen, der die Anonymität aus Angst vor Kontrollverlust abschaffen möchte.

For the Win!

Am 01.02.2010 soll nun der Being Bernd Day 2010 stattfinden. Dafür liegen Bilder von Bernd bereit, die an diesem Tag Profilbilder auf sozialen Netzwerken zieren sollen. Schlüpft in die Rolle von Bernd, zeigt den Politikern, dass ihr nicht mit allem zufrieden seid, aber bereit seid mit Spaß und konstruktiv mitzuwirken.

Also Bernds, zeigt was ihr auf dem Kastenbrot habt und lasst es Thomas de M. wissen!

Hashtag: #bbd10
Being Bernd 2010 on Facebook

So, jetzt geh ich wieder zur Beruhigung die Rauhfasertapette anstarren.

Euer Bernd

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Markt für journalistische Inhalte != Suchmaschinenmarkt

Gestern fand in der Heinrich Böll Stiftung eine Podiumsdiskussion mit dem Titel Gottes Werk und Googles Beitrag statt. Im Wesendlichen wurde über Sinn, Zweck und mögliche Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechts für Verlage gesprochen. Viel Neues kam allerdings nicht zu Tage. Von Verlagsseite stellte Christoph Keese noch einmal klar, dass es nicht nur um Google gehe, sondern generell um eine gewerbliche Nutzung von journalistischen Inhalten. Für Eva-Maria Schnurr, die die Seite der Journalisten vertrat, war nicht ersichtlich, wie leistungsschutzrechtliche Ansprüche durch Verlage von urheberrechtlichen Ansprüchen der Autoren abgegrenzt werden können. Und ob nicht dadurch die Position freier Autoren weiter geschwächt würde. Till Jäger, der den juristischen Aspekt in die Diskussion einbrachte, sah den Wunsch der Verlage, eine vermeintliche Gesetzeslücke endlich zu schließen, eher skeptisch. Malte Spitz bemängelt ebenfalls, dass man jetzt eine Diskussion mit Verlagen führe, aber die Musik- und Filmindustrie ebenfalls Schwierigkeiten habe im Netz Geld zu verdienen und insofern ein Sonderweg für Verlage abwegig wäre. Matthias Spielkamp führte durch die bisweilen heitere Debatte.

Heiter wohl deswegen, weil nach gut einem Jahr noch nicht wirklich erkennbar ist, wie ein Leistungsschutzrecht für Verleger tatsächlich ausgestaltet sein kann und/oder wird. Somit gab es Mutmaßungen, die teilweise noch mehr Unklarheit und Fragen bezüglich der Abgrenzung aufwarfen. Doch kristallisierten sich für mich zwei wesentliche Punkte heraus.

1. Die Geschichte mit den Snippets (nach Keese keine Zitate) und Google hat für Christoph Keese nur zweitrangig mit dem Leistungsschutzrecht zutun, da man (die Verlage) über das Kartellamt und die marktbeherrschende Stellung Googles die Möglichkeit sieht, einen Hebel anzusetzen.

2. Unternehmen die journalistische Inhalte beziehen, etwa Banken, sollen bei Verwendung (auch interner Verwendung – ohne Veröffentlichung von Zitaten) zur Kasse gebeten werden.

Zu 2.:

Angenommen man würde die Nutzungsbedingungen der Verlagsangebote dahingehend ändern, etwa eine gewerbliche Nutzung nur gegen die Zahlung von Lizenzgebühren zu gestatten, so stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit. Bei kleinen Unternehmen mit einfachem DSL und dynamischer IP-Adresse – ja, theoretisch unter zur Hilfenahme der Vorratsdatenspeicherung. Aber ist das verhältnismäßig? Bei großen Unternehmen mit fester IP dürfte die Nachvollziehbarkeit kein Problem darstellen. Ob allerdings für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen dann erstrecht Verlagsangebote gesperrt würde, steht auf einem anderen Blatt. Die Mitarbeiter sollen ja schließlich arbeiten und nicht Zeitung lesen. Dies könnte im Vergleich zur jetzigen Situation aus finanzieller Sicht einen Rückschritt für die Verlage bedeuten.

Zu 1.:

Im Anschluss an die Diskussion hatte ich die Chance einige Worte mit Christoph Keese zu wechseln und stellte ihm folgende Frage:

„Angenommen es gäbe bereits ein Leistungsschutzrecht für Verlage und Google, dessen Anteil an Links zu Verlagsangeboten bei nur 5% liegen soll, würde sich entscheiden, Verlagsangebote nicht zu lizenzieren und sie daher aus dem Index zu nehmen. Was würden die Verlage dann machen?“ Daniel Schultz

Christoph Keese entgegnete, dies würde bereits in ähnlicher Form der Fall sein, da die Verlage von Google aufgefordert würden, sich selbst zu deindizieren (robots.txt). Daher habe man sich auch an das Kartellamt gewand. Denn Google würde aus seiner marktbeherrschenden Stellung(Suchmaschinenmarkt) heraus den Preis mit 0 Euro diktieren.

Nun versuche ich mal an einem Beispiel zu erklären, warum ich einen Unterschied in einem Markt für journalistische Inhalte und dem Suchmaschinenmarkt sehe. Und für mich auch ein Diktat des Preises durch Google nicht erkennbar ist.

Angenommen es gäbe ein Kleinanzeigenblatt, über das unter anderem Dung kostenlos angeboten würde. Das Kleinanzeigenblatt habe einen Marktanteil von 90% und somit eine marktbeherrschende Stellung im Kleinanzeigenmarkt. Nun sind 5% der Anbieter von kostenlosem Dung nicht mehr zufrieden ihren Qualitätsdung weiterhin kostenlos abzugeben. Die andern 95% schert es aber einen Dreck; sie sind froh über das Kleinanzeigenblatt ihren Dung loszuwerden.

Wer legt hier den Preis fest? Das Kleinanzeigenblatt oder die 95%, die offensichtlich nicht am Verkauf von Dung interessiert sind?

Anders gefragt: Hat Microsoft so um 2003, mit einem Marktanteil von etwa 85% bei Browsern, den Preis für journalistische Inhalte mit 0 Euro diktiert?

Solange es genügend Anbieter von journalistischen Inhalten gibt, denen mehr an Aufmerksamkeit als an Entgelt liegt, solange werden diese den Preis, im Zweifel mit 0 Euro, diktieren und nicht Google, eine andere Suchmaschine oder irgendein Aggregator.

Eine Dokumentation der Veranstaltung findet ihr auf Carta.Ebenfalls sollte man den Artikel Google-Bashing: Zur politischen Ökonomie einer Suchmaschine unbedingt lesen.

by westpark

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