Einen Strauß von zehn Maßnahmen zur Bekämpfung der Internetpiraterie

Mai 11 2012

Da Verlage regelmäßig Urheberrechtsverletzungen begehen, sei dies aus Unachtsamkeit einzelner Redakteure oder vorsätzlich, aber in jedem Fall gewerbsmäßig, so wollte ich vom Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Otto wissen, ob das im Rahmen des Wirtschaftsdialogs diskutierte Warnhinweismodell auch bei Verlagen angewendet werden soll. Nun habe ich seine Antwort erhalten:

„Sehr geehrter Herr Schulz,

haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben es der Presse richtig entnommen, dass ich mich schon lange für einen offenen und breiten Dialog zu den Themen Urheberrechtsschutz und Bekämpfung der Internetpiraterie stark mache.

Dass eine Neuregelung des Urheberrechts im Hinblick auf die Veränderungen in der digitalen Welt in den letzten Jahrzehnten notwendig geworden ist, davon bin ich überzeugt. Auch wenn es einigen gefallen würde: das Internet ist und darf auch kein rechtsfreier Raum sein. Die Werte und Prinzipien, die Regeln und Gesetze, auf denen unsere Gesellschafts- und auch Wirtschaftsordnung aufbaut, müssen auch im weiter wachsenden Netz Anwendung finden.

Selbstverständlich ist die digitale Welt dabei nicht in jeder Hinsicht mit der realen gleichzusetzen.

Die schwierige Frage, die sich uns stellt, ist also: Wie schützen wir die Urheber, die Musiker, Schauspieler, Künstler, Softwareentwickler auch in der digitalen Welt davor, dass man Ihnen nicht stiehlt, was sie geschaffen haben, ohne dabei die Freiheiten des Nutzers unverhältnismäßig einzuschränken?

Als Liberaler liegt mir nichts ferner, als unnötige Schranken zu errichten.

Doch auch der Schutz des (geistigen ebenso wie des körperlichen) Eigentums ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren unserer Gesellschaft.

Das massenweise Kopieren schadet der deutschen Wirtschaft. Daher müssen wir endlich einen geeigneten Weg für die Bekämpfung der Internetpiraterie finden.

Das von Ihnen angesprochene Warnhinweismodell ist eine von mehreren möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Internetpiraterie. Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, hat sich der “Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie” in seiner bisher letzten Sitzung im März u.a. mit dem Warnhinweismodell beschäftigt. Die anwesenden Rechteinhaber und Provider konnten sich jedoch nicht auf eine einvernehmliche Einführung eines solchen Modells verständigen. Stattdessen haben wir einen Strauß von insgesamt zehn Maßnahmen zur Bekämpfung der Internetpiraterie identifiziert, den wir in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsdialoges im Juni diskutieren werden. Dabei kommt es nicht allein auf die Bundesregierung, sondern auch auf die Handlungsbereitschaft der Beteiligten an.

Zu Ihren polemischen Äußerungen zur Sperrung von Internetzugängen für private Nutzer oder gar Verlage möchte ich Ihnen nur sagen, dass die Meinung der FDP zum Thema Internetsperren ja nun wirklich hinlänglich bekannt sein dürfte. Internetsperren sind im Koalitionsvertrag ausgeschlossen und auch ich habe bei allen Aussagen über Warnhinweismodelle immer klargestellt, dass eine Sperrung des Internetzugangs, dass aber ein „Third Strike“ wie in Frankreich keinesfalls in Frage kommt.

Ihre Aussagen zum Missbrauch der Macht der Medien oder gar Ihre suggerierte Entziehung von grundgesetzlich gewährten Garantien der Presse halte ich für gefährlich. Auch ich stimme – Sie können es sich sicherlich vorstellen – der veröffentlichen Meinung nicht immer zu, ich käme aber niemals auf die Idee, in die grundlegenden Rechte der Pressefreiheit einzugreifen.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu bekannt, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb streben wir die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an. Dies hat die Koalition vor wenigen Wochen bekräftigt und wir arbeiten gerade mit Hochdruck an einer konkreten Formulierung, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle, sobald sie innerhalb der Koalition beschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto“

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Urheberrecht: Arbeitsteilung und Zahlungsbereitschaft

Mai 02 2012

An diese unsägliche Kampagne “Raubkopierer sind Verbrecher” und die bewusste Kriminalisierung der Nutzer erinnere ich mich noch ganz gut. Die regelmäßigen Warnhinweise im Kino und auf DVDs halten diese Erinnerungen stets im Gedächtnis. Die Gräben der Urheberrechtsdebatte wurden schon vor Jahren sehr tief ausgehoben. Dabei schob man die Künstler gern nach vorne und jammert beim Gesetzgeber. Der auch die Gesetze zu Gunsten der Verwerter verschärfte. Und dadurch, dass die Rechteverwerter den kreativ Tätigen nur einen winzigen Bruchteil abgeben, haben entsteht bei den Nutzern ein Bild wie es Julia Schramm beschreibt (Kurz – schwurbel: Böser Verlag).

Über die notwendige Arbeitsteilung bin ich mir im Klaren und weiß auch, dass nicht jeder Künstler sich selbst vermarkten möchte. Das ist seine Entscheidung, die er mit einem geringeren Anteil am Erlös bezahlt. Wenn ich dann zum Beispiel so etwas über den Auswahlprozess von Musikband lese, bleibt mir der Mund offen stehen:

„Welche das sind, darüber entscheidet ein Manager, der sein Gehalt damit rechtfertigt, dass er den Geschmack besser trifft als andere: Zehn Prozent Trefferquote sind normal, 90 Prozent Flops die Regel.“, so der Kommentar in der FAZ

Wenn man bedenkt, dass auf die 90 % Flops genauso Million Etats drauf geworfen werden, halte ich das für äußerst ineffizient und stelle den Job des Musik Managers als solches in Frage (Ach so, sein Bauchgefühl ist Gold wert). Kaum anders verhält es sich meines Erachtens mit Verlagsentwicklungen wie “Chatter”

Wenn man dann noch mitbekommt, wie Tim Schaffer von Publishern mit seiner Idee abgelehnt wird, verdeutlicht das noch mehr, wie unpassend und unzeitgemäß die Herangehensweise ist.

Gleichzeitig ist Tim Schaffers Projekt Double Fine Adventure ein Leuchtturm Beispiel für die Zahlungswilligkeit der Nutzer, deren Abwesenheit zumindest auf der einen Seite des Graben gerne unterstellt wird. Nur die Zahlungsbereitschaft für Ineffizienz hält sich berechtigterweise in Grenzen.

„Der große Vorteil des Crowdfunding ist nämlich, dass es gleichzeitig eine Art Marktforschung in Echtzeit darstellt und den für das Gelingen entscheidendsten Teil, die Vermarktung also, an den Anfang stellt.“, meint Sascha Lobo

Und ich sehe das übrigens ähnlich. Ein weiterer Vorteil ist die Vorfinanzierung und das Crowdsourcing des Marketings. Das reduziert zum einen nochmal Kosten und vor allem verhindert es, dass mal eben 170 Millionen Dollar für einen Hugo Cabret verballert werden, der dann gerade mal 74 Million wieder einspielt. Und nein da hilft auch kein Brancheninternes gegenseitiges Eierkraulen in Form von irgendwelchen Auszeichnungen (Ach so, der Verbraucher ist dumm und versteht nicht das der Film eigentlich großartig ist). Natürlich ist es für Kunst legitim am Geschmack der Leute vorbei zu produzieren. Nur darf man dafür keine finanziellen Wunder erwarten.

Noch ein Beispiel für die Zahlungswilligkeit der Nutzer ist Tim Pritlove, der von ca. 1700 Menschen regelmäßig über Flattr Geld bekommt. Er schätzt den Anteil der Hörerschaft seiner kostenfrei verfügbaren Podcast mit 10%, die ihn so unterstützt. In absoluten Zahlen ausgedrückt, sind die Zuwendungen auf etwa 2500€ im Monat angestiegen. Ich würde von einer Win-Over-Rate von 10% sprechen. Äußerst schade ist, wie herabwürdigend Harald Staun in der FAZ diese Investition in Kulturproduktion als Bettelei brandmarkt und mit Trinkgeldern gleichsetzt. Dabei frage ich mich, ob er ein Trinkgeld gibt, wenn an der Tür des Restaurants steht: „Betteln und Hausieren verboten“?

Die sich ändernden Rahmenbedingen sind für Labels, Verlage und Publisher natürlich unschön. Die fetten Jahre sind dort einfach erstmal vorbei und man muss sich genau überlegen in welcher Form man noch an diesem Spiel partizipieren möchte. Die kreativ Tätigen sind nicht mehr in dem Maße auf Mittelsmänner angewiesen, weil sie und auch ihre Fangemeinde Teil der Aufgaben übernehmen können. Genauso wie es fraglich ist, ob das Urheberrecht selbst nicht hauptsächlich den Mittelsmännern dient und ob es überhaupt für das eigene Auskommen zwingend notwendig ist.

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Warnhinweise bei Urheberrechtsbruch auch für Verlage?

Apr 23 2012

Sehr geehrter Herr Otto,

wie man den Medien entnehmen durfte, machen Sie sich derzeit für ein Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen stark. Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen die Provider für die Handlungen von vorwiegend privaten Nutzern in die Pflicht genommen werden. Wobei sich Siegfried Kauder natürlich fragt, warum man nach der Verwarnung nicht einfach auch den Internetanschluss abklemmt? Er weiß wohl, dass dies politisch derzeit wenig opportun ist, aber er ist ihnen sicher für ihre Vorarbeit dankbar.

Nun sind Urheberrechtsverletzungen nicht allein ein rein privates Phänomen und es stellt sich heraus, solche die besonders laut nach neuen Regeln rufen – allen voran mein spezieller Freund Christoph Keese – nun ja, sagen wir mal, nicht so genau hinsehen wollen, wenn der Urheberrechtsbruch in den eigenen Reihen vollführt wird. Beim pochen auf Sanktionen, die sich nicht gegen die Seinen richten, ist er aber ein ganz Großer:

„Zudem wenden sich die Piraten entschieden gegen Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren oder Sperrung von Internetanschlüssen.

Dieser Punkt geht klar an die Nutzer. Ihr Recht auf freien Zugang soll weiter ausgebaut werden, ohne dass die Vergütungssysteme angepasst werden, während gleichzeitig die Möglichkeiten der Sanktionen gegen unberechtigte Nutzung eingeschränkt, zumindest aber nicht ergänzt werden sollen.“, so Christoph Keese

Müssen Privatpersonen Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmung von Rechnern und Festplatten hinnehmen, so ist bis heute kein Fall bekannt, bei dem eine Redaktion durchsucht worden wäre. Man kann da natürlich den besonderen Schutz, den die Presse in diesem Land genießt anführen, was aber nicht bedeutet, dass dort kein Urheberrechtsbruch stattfindet. Im Gegenteil: es ist Usus, es gehört zum Geschäftsmodell. Doch genau der Aufgabe, die vom Grundgesetz her als schützenwert gilt, kommen Teile der Presse, mit dem Handelsblatt vorweg, nicht mehr nach. Stattdessen wird die mediale Position missbraucht oder wie beurteilen Sie die derzeitige Kampagne des Handelsblattes, die vor undifferenzierten und falschen Behauptungen nur so strotzt?

Des Weiteren habe ich folgende Fragen, deren Beantwortung ich zeitnah wünsche:

  • 1. Umfasst ihr Warnhinweismodell auch Warnungen an Verlage
    • a. Wenn ja? Werden diese dann veröffentlicht?
    • b. Wenn Nein? Warum nicht?
  • 2. Um die Idee von ihrem Koalitionskollegen Kauder aufzugreifen: Falls die Warnungen von Verlagen ignoriert werden, sollen Provider die Zugänge zu deren Publikationen sperren?
  • 3. Soll Verlagen, die ihre mediale Position missbrauchen, um für ihre Anliegen zu werben und damit die vom Pressekodex geforderte „wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“ zugunsten eigener Interessen hintanstellen, die durch das Grundgesetz gewährten Privilegien entzogen werden?

Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

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Kulturproduktion: „davon leben können“ vs. Profitorientierung

Apr 07 2012

Angeblich haben Künstler ein durchschnittliches Einkommen von 13.689 Euro pro Jahr, angeblich bekommen Musiker 5% von den Erlösen aus dem Tonträgerverkauf und angeblich verschafft eben das Urheberrecht kreativ Tätigen die Freiheit zur Gestaltung. Um ehrlich zu sein: ich halte von dem Konzept der staatlich gewährten Monopolrechte – nicht nur bei Urhebern – recht wenig. Meines Erachtens werden sie dem eigenen Anspruch nicht gerecht, nutzen sie den Rechteverwertern doch unverhältnismäßig viel mehr als den Urhebern. Daher halte ich es für nicht verwunderlich, dass bei der handelsschmierplatten Lobbykampagne, die manch einer mit Journalismus verwechseln mag, nicht wenige in den Vordergrund treten, die von der Kreativität anderer profitieren. Man mag einräumen, die zu Wort kommenden Manager ermöglichen erst Kulturproduktion. Aber muss das so?

Kunst und Kultur entsteht mit und ohne Urheberrecht. Ob sich dabei das Urheberrecht positiv auf die Vielfalt und die Verfügbarkeit des Angebots auswirkt, ist zumindest umstritten. Allerdings befinden sich heute viel mehr Menschen in der Lage an einer Kulturproduktion mitzuwirken als vor der Alphabetisierung, als vor der Einführung der Schulpflicht und als vor der Durchdringung der Gesellschaft mit dem, was man gemeinhin als Internet bezeichnet. Einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung ist es nun möglich, sich kreativ zu betätigen und andere daran teilhaben zu lassen. Und eben dieses „andere daran teilhaben lassen“ steht mit einem „davon leben können“ in Konflikt. Wenn Amateure in ihrer Freizeit das Wissen der Wikipedia zusammentragen und „andere daran teilhaben lassen“, dann wird es schwierig bis unmöglich ein etwa zweijahrhundertealtes Geschäftsmodell aufrecht zu erhalten. Muss man sich dagegen wehren?

Aus Sicht eines Autors oder eines Verleger für Lexika, der zuhause Kinder zu ernähren hat – vielleicht. Doch gesellschaftlich betrachtet, ist die allgemeine Verfügbarkeit von Wissen wohl eher als Gewinn zu verbuchen. Ja, die Wikipedia hat Arbeitsplätze vernichtet – genau wie die Alphabetisierung die Arbeitsplätze der öffentlichen Schreiber vernichtet. Natürlich kann man den Gesetzgeber beknien, wenn einem das eigene Geschäftsmodell unterm Hintern weggezogen wird. Aber vielleicht sollte man sich besser auf den Hosenboden setzten, seine Innovationsfeindlichkeit ablegen und nach neuen Chancen Ausschau halten. Der Erhalt des Geschäftsmodells des Pony-Express zu Lasten neuer Kommunikationswege wäre jedenfalls gesellschaftlich kein Gewinn.

Wenn ich mir die Chancen ansehe, die sich mit dem Internet für kreativ Tätige auftun, kann ich die Angst der Rechteverwerter, die gerade zum Angriff auf das Internet blasen, durch aus nachvollziehen. Dabei frage ich mich auch, warum die Künstler das Märchen, sie wären es, die vom Urheberrecht profitieren, glauben und sich regelmäßig zum Wohle anderer vor den Karren spannen lassen?

Ein Blick in die Vergangenheit

Kultur ist identitätsstiftend. Wer früher seinen Reichtum zur Schaustellen wollte, verdingte sich gern als gönnerhafter Mäzen. Nicht ganz uneigennützig, da die Maler und Musiker zur Selbstdarstellung des Mäzen beitrugen. Bei seinem Gönner in Ungnade zufallen, bedeutete nicht selten den finanziellen Ruin und daher war der Einfluss der Mäzene auf die Werke nicht unerheblich.

Mit dem Aufkommen der Industrialisierung ging die Industrialisierung der Kulturproduktion hin zur Kulturindustrie einher. Dabei wurde Kultur zum Investitionsobjekt und das Urheberrecht aus Sicht der Verwerter unabdingbar, zumindest die verwertungsrechtlichen Aspekte dessen. Für den Mäzen war es noch unerheblich, ob die Investition sich rentieren könnte, da Kulturproduktion für ihn nicht mit einem Geschäftsmodell verbunden war. Andererseits ist für die Gewinnmaximierung eine möglichst hohe Massenkompatibilität der Kulturproduktion erstrebenswert, worunter die Vielfalt leidet. Die Individualisierung der Gesellschaft, die der Massenkompatibilität entgegensteht, stellt dabei eine Tendenz dar, der in der Herabsetzung der nötigen verkauften Exemplare für Goldene Schallplatten Rechnung getragen wurde (Ach nein, die wurden ja nur heruntergesetzt, weil jetzt alle kostenlos aus dem Netz saugen und keiner mehr Musik kauft).

Kultur ist immer noch identitätsstiftend – auch in Zeiten des Internetz. Da weder Sven Regner mit seinem Gepammpe noch Sven Prange mit seinem willfährigen Text im Handelsschmierplatt, der seine maximale Distanz zu Journalismus und Verständnis von Wirtschaft belegt, Lösungsansätze liefern, möchte ich hier ein paar Ideen zur Diskussion stellen.

1. Kulturproduktion wird über ein bedingungsloses Grundeinkommen erleichtert

Da Jörg Blumtritt diesen Punkt schon weiterausgeführt hat, möchte ich an dieser Stelle auf seinen Artikel dazu verweisen.

2. Unternehmen investieren in Kulturproduktion

Nun erinnere ich mich an eine Sonderedition des dritten VW Golf die im Rahmen der Rolling Stones Welttournee vermarktete wurde. Dabei stelle ich mir mal eben vor, wie viel die Marketingabteilung eines Unternehmens vom Urheberrecht hält, die angestellte Werkskünstler beschäftigt. Das Unternehmen dürft an der Verbreitung von Kopien sehr interessiert sein, da potentielle Konsumenten mit Werken, die mit dem Unternehmen assoziiert werden, leichter in Kontakt kommen. Was sollte ein Unternehmen davon abhalten selbst in Teilen zu einem Medienunternehmen zu werden, wie etwa Red Bull?

3. Demokratisierung des Mäzenatentums

Diese ist schon im vollen Gange und sie birgt gegenüber dem klassischen Mäzen und der Kulturindustrie Vorteile für den Urheber, die auch ohne ein so unzulängliches Konstrukt wie das Urheberrecht funktionieren. Die Investition erfolgt nicht wie bei der Kulturindustrie unter dem Gesichtspunkt eines erwarteten Profits, sondern eher wie beim klassischen Mäzen aus identitätsstiftenden Erwägungen. Die Abhängigkeit und der Einfluss von einzelnen Mäzenen wird hierbei abgeschwächt und dennoch kann sich ein Gönner, wie auch ich, damit profilieren. Da die Profitorientierung in den Hintergrund gedrängt wird, kommt ein deutlich größerer Teil des Geldes beim kreativ Tätigen an. Für den Gebenden kann dies ein zusätzlicher Anreiz sein Geld zu geben, weil er als Fan ja möchte, dass das Geld beim Künstler ankommt und nicht irgendwo anders. Medici is the Crowd ist noch ein sehr schöner Artikel zu diesem Thema.

Fazit

Unabhängig davon, wie sich das Urheberrecht weiterentwickeln wird, gibt es heute schon eine Vielzahl von Kulturproduzenten, denen das Urheberrecht das herzlich egal ist. Ja, sie sind aus selbst Urheber, sie geben und freuen sich, wenn ihr Output wieder als Input fungiert, noch bevor eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Autors abläuft. Sie sind gar entzückt über die Rekombination und Transformation ihrer Werke. Ihnen sind die Geschäftsmodelle egal und sie liefern dennoch Grundlagen für so etwas.

Übrigens ist das knappe Gut, das Künstler tatsächlich veräußern können, ihre Lebenszeit. Wenn ein Künstler nicht in der Lage ist, diese zu monetisieren, dann empfehle ich ihm, falls er „Davon leben können“ muss, einen anderen Beruf zu ergreifen. Ob ihm ansonsten das Urheberrecht helfen würde, bezweifle ich allerding sehr. Im Gegenteil: würde das Urheberrecht halbwegs funktionieren würden nicht die Verwerter den Löwenanteil erhalten, sondern die Urheber.

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Wird das Leistungsschutzrecht von Freshfields Bruckhaus Deringer geschrieben? [Update]

Feb 14 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie eben telefonisch besprochen, möchte ich Sie an eine noch ausstehende zitierfähige Antwort erinnern. Letzte Woche hatte ich die Frage gestellt, ob das BMJ den Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger an eine Kanzlei gegeben hat und ob es sich dabei zufälligerweise um die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer handelt?

Gestern habe ich nun eine Mail erhalten, doch anscheinend wurde die rhetorische Frage im Betreff („Neues vom Leistungsschutzrecht?“) als eigentliche Frage missinterpretiert.

„Sie haben an das Bundesministerium der Justiz die Frage gerichtet, ob es etwas Neues zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage gibt. Das Bundesministerium der Justiz führt derzeit Abstimmungsgespräche, die noch nicht abgeschlossen sind.“, schrieb das Referat Urheber- und Verlagsrecht Bundesministerium der Justiz

Bitte stellen Sie nun klar, ob die erwähnten Abstimmungsgespräche mit der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer oder/und einer anderen Kanzlei geführt werden.

Für den Fall, dass andere Kanzleien involviert sind, würde ich gerne wissen, um welche Kanzleien es sich handelt?

P.S.: Die Mail kam übrigens von kanzleiabsendung@bmj.bund.de !

Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

[Update 14.02.2012 20:06] Nun habe ich doch noch eine Antwort bekommen, die die Unklarheiten der bisherigen Kommunikation ausräumt.

„vom Bundesjustizministerium ist kein Entwurf an eine Großkanzlei gegeben worden.

Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass das Bundesjustizministerium Gesetzentwürfe grundsätzlich nicht von Großkanzleien schreiben lässt, wie es Ihre Frage andeutet.“, schrieb die Pressestelle des BMJ

Man möchte fragen: Warum nicht gleich s0?

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