Da Verlage regelmäßig Urheberrechtsverletzungen begehen, sei dies aus Unachtsamkeit einzelner Redakteure oder vorsätzlich, aber in jedem Fall gewerbsmäßig, so wollte ich vom Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Otto wissen, ob das im Rahmen des Wirtschaftsdialogs diskutierte Warnhinweismodell auch bei Verlagen angewendet werden soll. Nun habe ich seine Antwort erhalten:
„Sehr geehrter Herr Schulz,
haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben es der Presse richtig entnommen, dass ich mich schon lange für einen offenen und breiten Dialog zu den Themen Urheberrechtsschutz und Bekämpfung der Internetpiraterie stark mache.
Dass eine Neuregelung des Urheberrechts im Hinblick auf die Veränderungen in der digitalen Welt in den letzten Jahrzehnten notwendig geworden ist, davon bin ich überzeugt. Auch wenn es einigen gefallen würde: das Internet ist und darf auch kein rechtsfreier Raum sein. Die Werte und Prinzipien, die Regeln und Gesetze, auf denen unsere Gesellschafts- und auch Wirtschaftsordnung aufbaut, müssen auch im weiter wachsenden Netz Anwendung finden.
Selbstverständlich ist die digitale Welt dabei nicht in jeder Hinsicht mit der realen gleichzusetzen.
Die schwierige Frage, die sich uns stellt, ist also: Wie schützen wir die Urheber, die Musiker, Schauspieler, Künstler, Softwareentwickler auch in der digitalen Welt davor, dass man Ihnen nicht stiehlt, was sie geschaffen haben, ohne dabei die Freiheiten des Nutzers unverhältnismäßig einzuschränken?
Als Liberaler liegt mir nichts ferner, als unnötige Schranken zu errichten.
Doch auch der Schutz des (geistigen ebenso wie des körperlichen) Eigentums ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren unserer Gesellschaft.
Das massenweise Kopieren schadet der deutschen Wirtschaft. Daher müssen wir endlich einen geeigneten Weg für die Bekämpfung der Internetpiraterie finden.
Das von Ihnen angesprochene Warnhinweismodell ist eine von mehreren möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Internetpiraterie. Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, hat sich der “Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie” in seiner bisher letzten Sitzung im März u.a. mit dem Warnhinweismodell beschäftigt. Die anwesenden Rechteinhaber und Provider konnten sich jedoch nicht auf eine einvernehmliche Einführung eines solchen Modells verständigen. Stattdessen haben wir einen Strauß von insgesamt zehn Maßnahmen zur Bekämpfung der Internetpiraterie identifiziert, den wir in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsdialoges im Juni diskutieren werden. Dabei kommt es nicht allein auf die Bundesregierung, sondern auch auf die Handlungsbereitschaft der Beteiligten an.
Zu Ihren polemischen Äußerungen zur Sperrung von Internetzugängen für private Nutzer oder gar Verlage möchte ich Ihnen nur sagen, dass die Meinung der FDP zum Thema Internetsperren ja nun wirklich hinlänglich bekannt sein dürfte. Internetsperren sind im Koalitionsvertrag ausgeschlossen und auch ich habe bei allen Aussagen über Warnhinweismodelle immer klargestellt, dass eine Sperrung des Internetzugangs, dass aber ein „Third Strike“ wie in Frankreich keinesfalls in Frage kommt.
Ihre Aussagen zum Missbrauch der Macht der Medien oder gar Ihre suggerierte Entziehung von grundgesetzlich gewährten Garantien der Presse halte ich für gefährlich. Auch ich stimme – Sie können es sich sicherlich vorstellen – der veröffentlichen Meinung nicht immer zu, ich käme aber niemals auf die Idee, in die grundlegenden Rechte der Pressefreiheit einzugreifen.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu bekannt, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb streben wir die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an. Dies hat die Koalition vor wenigen Wochen bekräftigt und wir arbeiten gerade mit Hochdruck an einer konkreten Formulierung, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle, sobald sie innerhalb der Koalition beschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto“
