Archive for: Juli, 2010

Täterschutz durch Internetsperren ist für das BMI irrelevant

Von einigen Unionspolitikern, unteranderem Thomas de Maiziere und Patrik Sensburg, wollte ich wissen, warum man ein Gesetz befürwortet, welches eine Infrastruktur benötigt, die von Straftätern als Frühwarnsystem missbraucht werden kann.

Gestern hatte ich nun ein längeres Telefonat mit Patrick Sensburg. Da er von Beginn an der Frage auswich und vorschob, er könne wohl entscheiden wie er eine Frage beantworten wolle, führen mich seine Ausführungen zu dem Verdacht, dass er die Tragweite der Internetsperren nicht verstanden hat. Für ihn existierten in der ganzen Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz lediglich zwei Argumente, die immer wieder genannt werden.

  1. Die Befürchtung, die Maßnahme könnte auf andere Inhalte ausgeweitet werden. Für ihn nachvollziehbar und daher dürfe, seiner Meinung nach, die Maßnahme weder für der Kampf gegen Rechtsradikalismus noch Onlineglücksspiel oder etwas anderes eingesetzt werden.
  2. Die Sperren sind ein unwirksames Mittel. Dieser Punkt ist für Sensburg nicht nachvollziehbar, da es neben den im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehene DNS-Sperren auch andere Methoden gäbe die wirksamer sind. Den Einwand, andere Filtermethoden würden etwa das Scannen der Inhalte erfordern und damit unter Umständen gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, wie er als unbegründet zurück, da man hier mit Hashwerten die problematischen Bilder identifizieren und dann blockieren könne (zumindest Hashkollisionen waren ihm ein Begriff).

Sensburg bemängelte seinerseits eine fehlende Thematisierung von Firmen getriebene Zensur durch die Teile der Netzgemeinde, die gegen die Maßnahmen der Politik aufbegehren.

Dass Patrik Sensburg ein durch die Infrastruktur begünstigtes Frühwarnsystem für Straftäter nicht als Argument gegen Internetsperren erkennt, möchte mir allerdings nicht einleuchten.

Heute bekam ich dann einen Anruf des BMI. Zu Anfang erkundigte der Mitarbeiter sich nach meiner Emailadresse, um mir eine zitierfähige Antwort des Ministerium zusenden zu können und wollte wissen, ob er auf die sogenannte BKA-Studie von letzter Woche Bezug nehmen könne. Dem wiedersprach ich, da für mich keinerlei Zusammenhang zwischen der jetzigen Arbeitsweise des BKA und der Möglichkeit eine Sperrinfrastruktur als Frühwarnsystem zu missbrauchen sehe.

Wie auch bei Patrik Sensburg versuchte ich mit einem Beispiel die Problematik zu verdeutlichen. So informiert die Polizei bei verdeckten Ermittlungen den Verdächtigen nicht über Überwachungsmaßnahmen, man will die Verdächtigen schließlich nicht warnen. Sowohl Patrik Sensburg als auch der Mitarbeiter des BMI widersprachen hier und verwiesen auf die nachträgliche Auskunftspflicht der Ermittlungsbehörden gegenüber den Überwachten. Nun macht es aber einen grundlegenden Unterschied, ob man Verdächtige während oder nach den Ermittlungsarbeiten über laufende Ermittlungen, gegen sie, informiert. Dass im Falle des Frühwarnsystems durch die Internetsperren den Tätern die Möglichkeit gegeben würde Beweismaterial zu vernichten, wollte man scheinbar nicht verstehen.

Apropos Möglichkeiten. Der BMI-Mitarbeiter hielt das Argument für hypothetisch, da für das BKA derzeit der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ gelte und das Argument somit irrelevant wäre!

Da der Mitarbeiter des BKA nicht bereit war mir eine zitierfähige Antwort per Mail zu schicken, empfehle ich dem interessierten Leser, sich selbst über die Aussage zu vergewissern (Tel.: 030 / 18 68 11 07 2).

by fabnie

divide et impera:
  • Digg
  • del.icio.us
  • Facebook
  • MisterWong
  • Slashdot
  • StumbleUpon
  • Wikio
  • Yigg
  • Technorati
  • LinkArena

No responses yet

Unterstützt Wolfgang Bosbach Täterschutz?

Sehr geehrter Herr Bosbach,

wie einem Artikel der Berliner Morgenpost zu entnehmen ist, setzen sie sich weiterhin für Internetsperren als probates Mittel für die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ein.

„Wenn man aber nicht löschen kann, muss man wenigstens den Zugang durch Internetsperren erschweren. Dafür plädiert die Union energisch“ Wolfgang Bosbach

Irgendwie decken sich die Erfahrungen der vom Verband der österreichischen Internet-Anbieter, ISPA, betriebenen Meldestelle Stopline nicht mit der Studie des BKAs.

“Es ist unserer Erfahrung nach keineswegs so, dass das Löschen im Ausland ganz schwierig oder gar unmöglich ist” Barbara Schloßbauer

Pikanterweise werden in Deutschland rund 11 Prozent des kinderpornographischen Materials gehostet. Ebenso mag man bei den Überlegungen zu den Fallzahlen in den USA bedenken, dass das FBI aus ermittlungstechnischen Gründen ein Interesse an der öffentlichen Zugänglichkeit von Kinderpornographie im Internet hat.

Da Thoma de Maiziere, Dorothee Bär, Ansgar Heveling, Hans-Peter Uhl und Manfred Weber bisher nicht in der Lage waren folgende Frage zu beantworten, richte ich diese nun auch noch einmal an Sie:

Warum verteidigen sie weiterhin ein Gesetzesvorhaben, welches eine Infrastruktur benötigt, die geeignet ist Straftäter vor Verfolgung zu schützen?

Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen


Daniel Schultz

by ak-zensur

divide et impera:
  • Digg
  • del.icio.us
  • Facebook
  • MisterWong
  • Slashdot
  • StumbleUpon
  • Wikio
  • Yigg
  • Technorati
  • LinkArena

No responses yet

Wo bezahlen wir für Werbung?

Jul 05 2010 Published by admin under meine realität

Nach dem immer mal wieder über die angebliche Kostenlos-Kultur geschimpft wird, habe ich mir gedacht, es wäre an der Zeit, Kostenfaktoren für Werbung, die wir bezahlen, zu identifizieren. Da mir auf Anhieb sicher nicht alles eingefallen ist, bin ich für sachdienliche Hinweise dankbar. Der Artikel wird dann entsprechend erweitert. Dabei mag der ein oder andere Punkt humoristisch oder pedantisch wirken, er soll aber der Vollständigkeit halber festgehalten werden. Ebenso halte ich es für angebracht, Kostenvermeidungsstrategien gleich mit zu dokumentieren.

Kostenfaktoren:

teurere Produkte: klar, wenn ein Produkt beworben wird, dann lohnt es sich für den Hersteller nur, wenn er die Kosten für die Werbung auf das Produkt draufschlägt und wir somit die Werbung finanzieren.

Internetzugang: das schlägt vor allem bei Verträgen, die sich nach dem Datenvolumen orientieren, zu Buche. Dort kann man sogar direkt beziffern, wie teuer die hübsche Flashanimation ist, die einen Produktkauf anreizen soll. Zwar könnte man argumentieren, dass bei Flatrate die Kosten für die Werbung irrelevant sind, da sie schon im Preis inkludiert sind. Doch wir wissen ja, wie lieb den Providern Kunden mit einem sehr hohen Datenaufkommen sind oder dass, die Flatrate eigentlich gar keine ist.

Geräteanschaffung: Um überhaupt die Werbung für Radio, Fernsehen oder Internet empfangen zu können, müssen wir erst einmal ein geeignetes Gerät anschaffen. Die tatsächlichen Kosten, die für Radio- oder Fernsehwerbung angesetzt werden muss, errechnen sich aus dem Anteil der empfangenen Werbung über die Lebenszeit des Geräts. Für private Fernsehender gibt es in Deutschland einen Höchstwert von 20% des Programms, dadurch ergibt sich ein Grenzwert von 20 % der Anschaffungskosten, die durch Werbung verursacht werden.

Energieverbrauch: wenn die aufwändig Flashwerbung die CPU zum glühen bringt, sparen wir zwar etwas Heizkosten, doch der Wirkungsgrad der Recheneinheit ist alles andere als angenehm für den Geldbeutel. Bei Radio und Fernsehen ergeben sich die Kosten wiederum in Abhängigkeit von der Dauer, der Werbeausstrahlung.

[update 07.07.2010] @343Max hat noch darauf hingewiesen, dass der durch Werbung verursachte Stromverbrauch, natürlich die Laufzeit von mobilen Endgeräten vermindert. Der Akku “muss teurer, größer und schwerer sein, wenn man den höheren Energieverbrauch kompensieren will”.

Abnutzung: einige Speichermedien wie etwa USB-Sticks oder SSD Festplatten haben eine Abnutzung, das heißt, sobald Werbung dort gespeichert wird, tragen wir zusätzliche Kosten. Etwa, weil das E-Paper Werbung enthält.

[update 07.07.2010] Der Hinweis mit dem Akku, von @343Max, schlägt auch bei der Abnutzung zu Buche.

Entsorgung: Unaufgeforderte Wurfsendungen müssen wir entsorgen und dafür zahlen wir an Entsorgungsunternehmen. Bei der Geräteentsorgung sollte, der bisher anteilige Kostenfaktor zu Grunde gelegt werden.

Transportkosten: minimal, aber vorhanden! Wenn etwa eine Zeitschrift mit Werbung transportiert wird, wird die Werbung mit transportiert. Und mache Zeitschriften haben einen höheren zweistelligen Prozentsatz an Werbung plus aufwändige Beilagen, die häufiger auf dickerem Papier gedruckt sind. Wenn diese Zeitschriften etwa mit dem Auto transportiert werden, steigt durch den zwangsläufigen Transport der Werbung der Verbrauch des Fahrzeugs.

Daten: zum passgenaueren Ausliefern und Zuschnitt der Werbung sammeln die Unternehmen Daten, etwa durch Usertracking, Umfragen oder Auswertung von Bonussystemen. Die durch die Datenhaltung entstehenden Kosten werden wiederum auf die Produkte umgelegt.
Lebenszeit und Aufmerksamkeit: einfach nur offensichtlich.

Strategien zur Kostenreduzierung:

  • Adblocker – funktionieren leider nicht offline
  • Videorekorder, die Werbung entfernen können
  • Schilder am Briefkasten mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung“
  • Robinsonliste
  • keine Teilnahme an Gewinnspielen oder Bonussystemen
  • Druckerzeugnisse nicht transportieren
  • stark umworbene Produkte meiden
  • Fernseh-, Radioprogramme und Webangebote ([update 07.07.2010] Dank an @ava_magazin) mit möglichst wenig Werbung wählen

by frollein2007

divide et impera:
  • Digg
  • del.icio.us
  • Facebook
  • MisterWong
  • Slashdot
  • StumbleUpon
  • Wikio
  • Yigg
  • Technorati
  • LinkArena

5 responses so far

Open Source als Zwangskollektivierung zum Wohle „bloggender Amateure“

Diese Woche erreichte mich die Antwort von Günter Krings (CDU) zu den Fragen, die ich in einer offenen Email bezüglich seines ordnungspolitischen Plädoyers für ein Leistungsschutzrecht für Verleger an ihn richtete. Dazu noch einige Anmerkungen von mir:

„Suchmaschinen und Aggregatoren haben eben nur eine bedingte Filterfunktion, geben Sie doch im Wesentlichen Informationen lediglich 1:1 wieder.“ Günter Krings

In der Rede „Nicht Geiz, sondern Geist ist „geil““ anlässlich der Jahrestagung 2006 der AG Publikumsverlage bringt Krings die Bibliothek von Babel aus der Erzählung von Jorge Luis Borges als Beispiel für die Notwendigkeit von Auswahl-Instanzen, in Form von Verlagen. Da in Borges Bibliothek bereits alle denkbaren Texte, ob sinnvoll oder nicht, existieren, steht die Selektion relevanter Texte im Vordergrund. Was mich wiederum zur Ansicht führt, dass Suchmaschinen und Aggregatoren die dafür nötige Filterfunktion, gerade unter Einbezug des eigenen Social Graph, besser erfüllen können als Verlage, so die Bibliothek von Babel in digitaler Form existieren würde.

„Qualitätsjournalismus bedeutet aber viel mehr: 4-Augen-Prinzip, Objektivität in der Darstellung, Lektorat und viele andere Prinzipien des Journalismus werden oft nur von geschulten Journalisten beachtet, die eine Information zu einer Nachricht machen.“ Günter Krings

Da das Bildblog fortwährend journalistische Verfehlungen, bei denen die selbst auferlegten Prinzipien missachtet werden, sammelt und es sich bei den dort schreibenden Autoren nicht um „bloggende Amateure“ handelt, möchte ich einzig die Berichterstattung um den Fall Tauss hervorheben. Von Objektivität in der Darstellung kann da bei Weitem nicht die Rede sein, obgleich der deutsche Presserat eine Nicht-Berichterstattung für eine legitime Auslebung der Pressefreiheit hält.

Was sollen im Übrigen denn bitte „bloggende Amateure“ sein? Menschen die keinerlei Profession haben und trotzdem einfach das Internet vollschreiben oder wie?

Mich stört die implizite Gleichsetzung von Journalismus und Verlagsleistung in der Antwort von Herrn Krings massiv, da Verlage in erster Linie Wirtschaftsunternehmen und nicht die Bewahrer der Demokratie sind. Sonst hätte man wohl explizit in das Grundgesetz geschrieben, dass Presseverlage als Institution und wirtschaftlich zu schützen sind. Und Qualitätsjournalismus kann sehr wohl ohne ein Zutun von Verlagen entstehen. Die Anforderung an den Gesetzgeber besteht darin, zwischen Urheber, Werksmittler und Konsument einen fairen Ausgleich zu finden. Aber wenn noch nicht mal zwischen Autoren- und Verlagsleistung bewusst unterschieden wird, wird sich der zwischen Autoren und Verlagen gärende Unmut noch potenzieren.

„Auch Open Source bedeutet letztendlich eine Zwangskollektivierung, die alle Urheber — und nicht nur die Verleger — enteignet und eine Zwangsabgabe unabhängig vom Konsum nach sich ziehen würde. Bei der Verteilung würde schnell eine gewisse Abhängigkeit der Presse von den Vergabebestimmungen der Politik führen — was keiner wollen sollte.“ Günter Krings

Abgesehen davon, dass es eine nicht unerhebliche Entscheidungsfreiheit für Entwickler gibt, ob sie tatsächlich, die von ihnen entwickelten Programme unter eine Open Source Lizenz stellen, ist mir schleierhaft, wie Krings auf die Idee mit der Zwangsabgabe für Open Source kommt. Und wenn man sich den noch sehr jungen Markt für Open Source Hardware ansieht, scheint es gute Gründe zu geben, die Pläne der eigenen Produkte frei zur Verfügung zu stellen.

Bezogen auf das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht, ist die Aussage von Herrn Krings gar noch abstruser, da das Leistungsschutzrecht eben genau zu einer Zwangsabgabe und einer Verstärkung der Abhängigkeiten zwischen Politik und Presse führen wird.

Doch scheinbar hat Günter Krings seine Einstellung zu Open Source in den letzten Jahren geändert:

„Auch ist zu konzedieren, dass der “Open Source”-Gedanke insbesondere im Computer-Software-Bereich ein ebenso interessanter wie legitimer Ansatz der Entwicklung und Verbreitung kreativer Werke sein kann und als solcher nicht voreilig diskreditiert werden sollte.“ Günter Krings

Wenn man sich die Diskussion um den Rundfunkstaatsvertrag ansieht, dann stellt sich wohl eher die Frage, ob nicht der Bürger zwangsenteignet wird. Einerseits wird mit einer unter Umständen verfassungswidrigen Zwangsabgabe unteranderem Qualitätsjournalismus, dem zu Recht ein fehlende Staatsferne vorgeworfen wird, finanziert. Dies geschieht im Bewusstsein, dass private Fernsehsender von einem Bildungsauftrag nicht sonderlich viel halten. Und andererseits wird auf Druck von privaten Fernsehsendern und Verlagen der Bürger enteignet, da die von ihm finanzierten Inhalte nun gelöscht werden müssen.

„Ich halte die soziale Marktwirtschaft auch im Urheberrecht nach wie vor für das richtige Konzept. Der Preis für Inhalte sollte individuell nach Angebot und Nachfrage ausgehandelt werden.“ Günter Krings

Für mich ist dieses Statement in keinster Weise nachvollziehbar, da es sich bei Immaterialgüterrechten um Monopole auf Zeit handelt und somit der Preis vom Rechteinhaber diktiert wird. Was daran nun sozial und/oder marktwirtschaftlich sein soll, vermag ich beim besten Willen nicht zu verstehen. Verdeutlicht wird dieser Wiederspruch durch ein Zitat des amerikanischen Professors für Urheberrecht, James Boyle:

“Wenn heute jemand kommt und sagt: Ich brauche ein Monopol für die Telekommunikationssysteme oder für Züge oder Fluglinien, dann wären wir sehr skeptisch und würden sagen: Zeigen Sie mir, dass die Wirtschaftslage so ist, dass nur ein vom Staat garantiertes Monopol hier funktionieren kann […] im Fall der Energieversorgung kann das durchaus sinnvoll sein. Aber in anderen Fällen würden wir sagen: Nein, das kommt nicht infrage. Die Bürde des Beweises liegt bei der Person, die den Antrag stellt. Im Bereich des geistigen Eigentums passiert genau das Gegenteil. Wir gehen davon aus, dass hier die Monopolstellung außer Frage steht und immer die richtige Antwort ist. Wir nehmen das an, obwohl uns dafür die Beweise fehlen. Wir dehnen dieses Monopol sogar noch aus, ohne dass die Menschen, die das verlangen, irgendeine Begründung dafür vorlegen müssen. Der Unterschied liegt also darin, dass wir gegenüber Monopolen an sich extrem skeptisch eingestellt sind. Aber wir vergessen unsere Skepsis, wenn es dabei ums geistige Eigentum geht.” James Boyle

Leider hat Günter Krings mir die entscheidende Frage nicht beantwortet, zu mal das Bundesverfassungsgericht aus dem von ihm ins Feld geführten Verfassungsrang, in Form von Meinungs- und Pressefreiheit, keine Garantie wirtschaftlicher Interessen herleitete.

Wo ist für Sie eine Ausschaltung des Wettbewerbs der Meinungen durch wirtschaftliche Druckmittel erkennbar, der einen staatlichen Eingriff rechtfertigen würde?

Doch noch nicht mal Christoph Keese glaubt, ein Leistungsschutzrecht könne das nicht existierende Marktversagen abwenden, was ich, in Anbetracht der damit verbundenen Rechtsverwirrung, für sehr bezeichnend halte.

„Das Leistungsschutzrecht ist ein kleiner Bestandteil, vielleicht und hoffentlich, aber bei weitem nicht hinreichend für die Lösung des Finanzierungsproblems.“ Christoph Keese (min 86:24)

by thost

divide et impera:
  • Digg
  • del.icio.us
  • Facebook
  • MisterWong
  • Slashdot
  • StumbleUpon
  • Wikio
  • Yigg
  • Technorati
  • LinkArena

2 responses so far