Von einigen Unionspolitikern, unteranderem Thomas de Maiziere und Patrik Sensburg, wollte ich wissen, warum man ein Gesetz befürwortet, welches eine Infrastruktur benötigt, die von Straftätern als Frühwarnsystem missbraucht werden kann.
Gestern hatte ich nun ein längeres Telefonat mit Patrick Sensburg. Da er von Beginn an der Frage auswich und vorschob, er könne wohl entscheiden wie er eine Frage beantworten wolle, führen mich seine Ausführungen zu dem Verdacht, dass er die Tragweite der Internetsperren nicht verstanden hat. Für ihn existierten in der ganzen Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz lediglich zwei Argumente, die immer wieder genannt werden.
- Die Befürchtung, die Maßnahme könnte auf andere Inhalte ausgeweitet werden. Für ihn nachvollziehbar und daher dürfe, seiner Meinung nach, die Maßnahme weder für der Kampf gegen Rechtsradikalismus noch Onlineglücksspiel oder etwas anderes eingesetzt werden.
- Die Sperren sind ein unwirksames Mittel. Dieser Punkt ist für Sensburg nicht nachvollziehbar, da es neben den im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehene DNS-Sperren auch andere Methoden gäbe die wirksamer sind. Den Einwand, andere Filtermethoden würden etwa das Scannen der Inhalte erfordern und damit unter Umständen gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, wie er als unbegründet zurück, da man hier mit Hashwerten die problematischen Bilder identifizieren und dann blockieren könne (zumindest Hashkollisionen waren ihm ein Begriff).
Sensburg bemängelte seinerseits eine fehlende Thematisierung von Firmen getriebene Zensur durch die Teile der Netzgemeinde, die gegen die Maßnahmen der Politik aufbegehren.
Dass Patrik Sensburg ein durch die Infrastruktur begünstigtes Frühwarnsystem für Straftäter nicht als Argument gegen Internetsperren erkennt, möchte mir allerdings nicht einleuchten.
Heute bekam ich dann einen Anruf des BMI. Zu Anfang erkundigte der Mitarbeiter sich nach meiner Emailadresse, um mir eine zitierfähige Antwort des Ministerium zusenden zu können und wollte wissen, ob er auf die sogenannte BKA-Studie von letzter Woche Bezug nehmen könne. Dem wiedersprach ich, da für mich keinerlei Zusammenhang zwischen der jetzigen Arbeitsweise des BKA und der Möglichkeit eine Sperrinfrastruktur als Frühwarnsystem zu missbrauchen sehe.
Wie auch bei Patrik Sensburg versuchte ich mit einem Beispiel die Problematik zu verdeutlichen. So informiert die Polizei bei verdeckten Ermittlungen den Verdächtigen nicht über Überwachungsmaßnahmen, man will die Verdächtigen schließlich nicht warnen. Sowohl Patrik Sensburg als auch der Mitarbeiter des BMI widersprachen hier und verwiesen auf die nachträgliche Auskunftspflicht der Ermittlungsbehörden gegenüber den Überwachten. Nun macht es aber einen grundlegenden Unterschied, ob man Verdächtige während oder nach den Ermittlungsarbeiten über laufende Ermittlungen, gegen sie, informiert. Dass im Falle des Frühwarnsystems durch die Internetsperren den Tätern die Möglichkeit gegeben würde Beweismaterial zu vernichten, wollte man scheinbar nicht verstehen.
Apropos Möglichkeiten. Der BMI-Mitarbeiter hielt das Argument für hypothetisch, da für das BKA derzeit der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ gelte und das Argument somit irrelevant wäre!
Da der Mitarbeiter des BKA nicht bereit war mir eine zitierfähige Antwort per Mail zu schicken, empfehle ich dem interessierten Leser, sich selbst über die Aussage zu vergewissern (Tel.: 030 / 18 68 11 07 2).
by fabnie
