Sehr geehrte Damen und Herrn des Presserats,
hiermit möchte ich eine Beschwerde gegen morgenpost.de, welt.de, bild.de, spiegel.de, taz.de, merkur-online.de und faz.net einreichen. Im Wesentlichen geht es um die Berichterstattung über Ursula von der Leyen und Jörg Tauss, da diese meines Erachtens gegen Ziffer 1 „wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“ und Ziffer 2 „gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen“ des Pressekodex verstoßen.
Begründung:
Es gab gegen Ursula von der Leyen mindesten drei Anzeigen wegen der Verbreitung von Kinderpornographie. Diese wurden am 13.03.2009, 27.04.2009 und 07.05.2009 eingereicht. Die als zweites eingereichte Anzeige wurde abgewiesen, da bereits eine Anzeige vorlag. Am 07.05.2009 erschien ein Artikel von Heike Dietrich auf welt.de aus dem hervorging, dass die Anzeige gegen Ursula von der Leyen eingestellt wurde. Die nach eigenen Aussagen verantwortliche Redakteurin erstellte für morgenpost.de ebenfalls einen auf den 08.05.2009 datierten Artikel aus dem dieser Sachverhalt ersichtlich wird. Die als letztes erstattete Anzeige wurde ebenfalls am 08.05.2009 in einem Artikel der Redakteurin thematisiert und das Verfahren am 19.06.2009 eingestellt.
Ob eine Vorverurteilung durch die genannten Medien gegenüber Jörg Tauss stattgefunden hat soll hier ausdrücklich nicht Gegenstand der Beschwerde sein.
Seit dem Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens gegen Jörg Tauss wurde über ihn, in den oben genannten Medien, regelmäßig mit dem Zusatz „gegen den wegen des Besitz von Kinderpornographie ermittelt wird“ oder vergleichbaren Variationen mit ähnlicher Aussage berichtet. Im Zeitraum vom 08.05.2009 bis mindesten 19.06.2009 war bekannt, dass gegen Ursula von der Leyen ein Verfahren wegen der Verbreitung von Kinderpornographie anhängig war. In diesem Zeitraum war allerdings kein vergleichbarer Zusatz a la „gegen die ein Verfahren wegen der Verbreitung von Kinderpornographie läuft“ in der Berichterstattung der Medien zu lesen.
Daraus ergab sich eine breitere öffentliche Diskussion über Jörg Tauss, Kinderpornographie und zwangsläufig die Piratenpartei, nicht aber über Ursula von der Leyen, Kinderpornographie und die CDU. Dies erfolgte zu dem verhältnismäßig kurz vor der Bundestagwahl und man stelle sich wie wohl die CDU bei der Wahl abgeschnitten hätte, wenn über eine der bekanntesten CDU Politikerinnen in ähnlicher Form berichtet worden wäre.
Meines Erachtens wurde keine faire und wahrhafte Berichterstattung betrieben, da man die Öffentlichkeit bei Ursula von der Leyen nicht vollständig unterrichtet hatte und offensichtlich das Gebot der Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung verletzt wurde. Bei Jörg Tauss hatte man hingegen regelmäßig auf einen juristisch vergleichbaren Sachverhalt hingewiesen. Vergleichbar sind die beiden Sachverhalte, da sie sich letztendlich auf den Ausnahmetatbestand § 184 b Abs. 5 StGB beziehen.
In juristischen Kreisen wurde, wie ich mir von einem Rechtsanwalt habe sagen lassen, das Urteil mit Argwohn zur Kenntnis genommen.
Dokumentation und Links der entsprechenden exemplarisch aufgenommen Artikel finden Sie im Anhang, da die Gefahr der Manipulation durch die genannten Medien besteht.
Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
–
Daniel Schultz
by mateoutah
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Yeah! Respekt! Bin ja mal gespannt, was dabei rauskommt. Ich hoffe, Du hältst uns auf dem Laufenden.
Spon macht weiter lustig mit:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,670873,00.html
“Tauss, gegen den Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhoben wurde,…”
Booooring.