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der presseschauer

und wieder prasselt alles auf mich ein

Markt für journalistische Inhalte != Suchmaschinenmarkt

Gestern fand in der Heinrich Böll Stiftung eine Podiumsdiskussion mit dem Titel Gottes Werk und Googles Beitrag statt. Im Wesendlichen wurde über Sinn, Zweck und mögliche Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechts für Verlage gesprochen. Viel Neues kam allerdings nicht zu Tage. Von Verlagsseite stellte Christoph Keese noch einmal klar, dass es nicht nur um Google gehe, sondern generell um eine gewerbliche Nutzung von journalistischen Inhalten. Für Eva-Maria Schnurr, die die Seite der Journalisten vertrat, war nicht ersichtlich, wie leistungsschutzrechtliche Ansprüche durch Verlage von urheberrechtlichen Ansprüchen der Autoren abgegrenzt werden können. Und ob nicht dadurch die Position freier Autoren weiter geschwächt würde. Till Jäger, der den juristischen Aspekt in die Diskussion einbrachte, sah den Wunsch der Verlage, eine vermeintliche Gesetzeslücke endlich zu schließen, eher skeptisch. Malte Spitz bemängelt ebenfalls, dass man jetzt eine Diskussion mit Verlagen führe, aber die Musik- und Filmindustrie ebenfalls Schwierigkeiten habe im Netz Geld zu verdienen und insofern ein Sonderweg für Verlage abwegig wäre. Matthias Spielkamp führte durch die bisweilen heitere Debatte.

Heiter wohl deswegen, weil nach gut einem Jahr noch nicht wirklich erkennbar ist, wie ein Leistungsschutzrecht für Verleger tatsächlich ausgestaltet sein kann und/oder wird. Somit gab es Mutmaßungen, die teilweise noch mehr Unklarheit und Fragen bezüglich der Abgrenzung aufwarfen. Doch kristallisierten sich für mich zwei wesentliche Punkte heraus.

1. Die Geschichte mit den Snippets (nach Keese keine Zitate) und Google hat für Christoph Keese nur zweitrangig mit dem Leistungsschutzrecht zutun, da man (die Verlage) über das Kartellamt und die marktbeherrschende Stellung Googles die Möglichkeit sieht, einen Hebel anzusetzen.

2. Unternehmen die journalistische Inhalte beziehen, etwa Banken, sollen bei Verwendung (auch interner Verwendung – ohne Veröffentlichung von Zitaten) zur Kasse gebeten werden.

Zu 2.:

Angenommen man würde die Nutzungsbedingungen der Verlagsangebote dahingehend ändern, etwa eine gewerbliche Nutzung nur gegen die Zahlung von Lizenzgebühren zu gestatten, so stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit. Bei kleinen Unternehmen mit einfachem DSL und dynamischer IP-Adresse – ja, theoretisch unter zur Hilfenahme der Vorratsdatenspeicherung. Aber ist das verhältnismäßig? Bei großen Unternehmen mit fester IP dürfte die Nachvollziehbarkeit kein Problem darstellen. Ob allerdings für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen dann erstrecht Verlagsangebote gesperrt würde, steht auf einem anderen Blatt. Die Mitarbeiter sollen ja schließlich arbeiten und nicht Zeitung lesen. Dies könnte im Vergleich zur jetzigen Situation aus finanzieller Sicht einen Rückschritt für die Verlage bedeuten.

Zu 1.:

Im Anschluss an die Diskussion hatte ich die Chance einige Worte mit Christoph Keese zu wechseln und stellte ihm folgende Frage:

„Angenommen es gäbe bereits ein Leistungsschutzrecht für Verlage und Google, dessen Anteil an Links zu Verlagsangeboten bei nur 5% liegen soll, würde sich entscheiden, Verlagsangebote nicht zu lizenzieren und sie daher aus dem Index zu nehmen. Was würden die Verlage dann machen?“ Daniel Schultz

Christoph Keese entgegnete, dies würde bereits in ähnlicher Form der Fall sein, da die Verlage von Google aufgefordert würden, sich selbst zu deindizieren (robots.txt). Daher habe man sich auch an das Kartellamt gewand. Denn Google würde aus seiner marktbeherrschenden Stellung(Suchmaschinenmarkt) heraus den Preis mit 0 Euro diktieren.

Nun versuche ich mal an einem Beispiel zu erklären, warum ich einen Unterschied in einem Markt für journalistische Inhalte und dem Suchmaschinenmarkt sehe. Und für mich auch ein Diktat des Preises durch Google nicht erkennbar ist.

Angenommen es gäbe ein Kleinanzeigenblatt, über das unter anderem Dung kostenlos angeboten würde. Das Kleinanzeigenblatt habe einen Marktanteil von 90% und somit eine marktbeherrschende Stellung im Kleinanzeigenmarkt. Nun sind 5% der Anbieter von kostenlosem Dung nicht mehr zufrieden ihren Qualitätsdung weiterhin kostenlos abzugeben. Die andern 95% schert es aber einen Dreck; sie sind froh über das Kleinanzeigenblatt ihren Dung loszuwerden.

Wer legt hier den Preis fest? Das Kleinanzeigenblatt oder die 95%, die offensichtlich nicht am Verkauf von Dung interessiert sind?

Anders gefragt: Hat Microsoft so um 2003, mit einem Marktanteil von etwa 85% bei Browsern, den Preis für journalistische Inhalte mit 0 Euro diktiert?

Solange es genügend Anbieter von journalistischen Inhalten gibt, denen mehr an Aufmerksamkeit als an Entgelt liegt, solange werden diese den Preis, im Zweifel mit 0 Euro, diktieren und nicht Google, eine andere Suchmaschine oder irgendein Aggregator.

Eine Dokumentation der Veranstaltung findet ihr auf Carta.Ebenfalls sollte man den Artikel Google-Bashing: Zur politischen Ökonomie einer Suchmaschine unbedingt lesen.

by westpark

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5 Kommentare

  1. Tweets die der presseschauer » Markt für journalistische Inhalte != Suchmaschinenmarkt erwähnt -- Topsy.com:

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Daniel Schultz, Matthias Spielkamp erwähnt. Matthias Spielkamp sagte: @presseschauer zur Diskussion übers #Leistungsschutzrecht gestern Abend in der Böll-Stiftung: http://bit.ly/8IpHAu #lsr #boell [...]

  2. Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt:

    [...] von Valie Djordjevic gibt’s im iRights.info-Blog, erste Einschätzungen z.B. bei Daniel Schultz, und das Video gibt’s [...]

  3. Die Zahnpasta soll wieder in die Tube « Kulturkampf:

    [...] Einschätzungen zu dem Abend gibt es beispielsweise hier und hier und natürlich bei Twitter. Kategorien: Allgemein Kommentieren Empfehlen Social [...]

  4. robin:

    Beim “Preis von Null” für Snippets wäre zu klären, ob hier überhaupt ein Preis vorliegt, weil Google und die Verlage ja gar keine Verträge eingehen und Snippets nach bisherigem Recht nicht unbedingt vergütungspflichtig sind (Paperboy). Zudem müsste man sich wohl auch fragen, ob es denn sonst jemanden gibt, der für Snippets zahlt.

    Auf jeden Fall eine superspannende Frage, die mit einem Wettbewerbsrechtler zu diskutieren wäre.

    Die Aussage, dass das Wettbewerbsrecht beim Thema Snippets das schärfere Schwert sei, muss also erst noch bewiesen werden.

    danke für die verlinkung,

    rml

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