Begünstigt eine Sperrinfrastruktur Strafvereitelung?

Sehr geehrter Herr de Maizière,

kürzlich ist das Thema Internetsperren gegen kinderpornographische Inhalte von der EU-Kommissarin Cecilia Malmström aufgegriffen worden und auch Sie haben sich noch einmal dazu geäußert. Dabei habe ich mit Erschrecken zur Kenntnisgenommen, wie ihre Gespräche mit Netzexperten, die von einigen gar als Nachhilfestunden angesehen werden, scheinbar noch nicht dazu geführt haben, dass Sie die Tragweite der Sperrinfrastruktur nachvollziehen können.

„Bei dem Löschen wird nun der Eindruck erweckt, als sei das das Beste, was es gibt. Das stimmt aber auch nicht. Das Löschen ist auch nur ein temporäres Verbannen von der Seite, weil diese – ich sag es mal ganz umgangssprachlich – Schweinehunde, die mit dem Material umgehen, das selbst vorher verkaufen, selbst vorher andere Angebote zur Verfügung stellen“ Thomas de Maizière

„Wahrscheinlich geht es darum um Löschen und Sperren.“ Thomas de Maizière

Löschen und Sperren sind zwei miteinander unvereinbare Ziel, da sie leider den Schweinehunden mit einer Sperrinfrastruktur eine Möglichkeit bieten, ein Frühwarnsystem aufzubauen, welches geeignet ist die Täter vor Strafverfolgung zu schützen. So kann mittels automatisierter Anfragen geprüft werden könnte, ob ein bestimmtes Angebot schon auf der Sperrliste gelandet ist. Sobald dies geschehen ist, eröffnet das die Möglichkeit zur Warnung der „Kunden“ und zum Verschieben des Materials auf einen anderen Server. Das führt zwangsläufig zu einem fehlerhaften Eintrag in der Sperrliste. Wenn es sich um einen gehackten Server handelte, ist mit Ermittlungen gegen Unschuldige, die sich noch nicht mal bewusst waren, dass ihr Server zum Verbreiten von Kinderpornographie missbraucht wurde, zu rechnen. Die Ermittlungen werden dann, bei gleichzeitiger Gebundenheit von Ermittlungskapazitäten, im Sande verlaufen, da das fragliche Material längst auf einem anderen Server liegt. Um es mit klaren Worten zu sagen:

Durch eine Sperrinfrastruktur wird erst ein Marktplatz im WWW geschaffen, da sowohl für Anbieter als auch Konsumenten mit dem Frühwarnsystem eine Sicherheit vor Strafverfolgung geschaffen wird, die zuvor nicht gegeben war.

Wenn das organisierte Verbrechen eine Lobbyvertretung hätte, dann würde es Ihnen wohl auch in ähnlicher Form für Ihre Bemühungen danken.

“We wish in particular to acknowledge the proposal on the blocking of child abuse websites. Generally, we find that cybercriminals are disadvantaged compared with criminals in the offline world, due to the ease of collection of evidence in computer networks. This measure takes an important first step in redressing this imbalance. The creation of “blocking” systems means that we can install automatic checking systems to inform us immediately when our sites have been “blocked,”showing us that our activities have been identified by law enforcement authorities. This will give us an essential early warning and the opportunity to move the site to another server or, indeed, another country. It will also reduce political pressure to take real actions against us.” ECS

Auch die Unionskollegen Dorothee Bär, Ansgar Heveling, Hans-Peter Uhl und Manfred Weber sind sich offensichtlich nicht bewusst, dass sie mit der Sperrinfrastruktur den Täterschutz fördern. Ob es sich dabei um Strafvereitelung im Amt handelt sollten vielleicht mal Juristen prüfen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen


Daniel Schultz

by hcii

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