Wahlproblematik

Mrz 06 2008 Published by admin under meine realität, politikerverdrossenheit

Ich hab mir schon irgendwie gedacht, daß das Ganze irgendwo zu Unstimmigkeiten führen wird, gerade wenn die Verantwortlichen sich weigern sich konstruktiv am Dialog zu beteiligen und nicht bemüht sind die hervorgebrachten Bedenken aus der Welt zuschaffen.

Soweit ich mich informiert habe, besteht nach GLKrWG Art. 51 innerhalb von 14 Tagen nach Verkündung des Wahlergebnisses die Möglichkeit das Ergebnis anzufechten.

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