Die Koalition aus CDU, CSU und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag auf ein Leistungsschutzrecht für Verleger verständigt. Wie diese ausgestaltet sein soll war lange unklar und von Journalisten, Verlagsvertretern und Bloggern immer wieder heiß diskutiert worden. Jetzt ist ein erster Entwurf aus der Feder von DJV, DJU und Verlagslobbisten von irights veröffentlicht und kommentiert worden. Die Befürchtungen der Kritiker werden darin bestätigt.
„Zum einen sei nicht geklärt, worin das Problem bestehe, das durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage gelöst werden soll. Zum anderen bestehe die Gefahr von Kollateralschäden – dass also das Leistungsschutzrecht dazu führe, dass andere Rechte – etwa der Nutzer und Urheber – dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt würden.“ irights
Dazu soll das Urheberrecht aus Verlegersicht in §87 unteranderem um folgende Passage erweitert werden:
„Der Presseverleger hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile daraus zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.“ Verleger Entwurf
Weiter wird beschrieben, was sich Verlage unter einem Presseerzeugnis vorstellen:
„Presseerzeugnis im Sinne dieses Gesetzes ist die redaktionell gestaltete Festlegung journalistischer Beiträge und anderer Elemente auf Papier oder einem elektronischen Träger im Rahmen einer unter einem Titel periodisch veröffentlichten Sammlung, soweit sie nicht ausschließlich der Eigenwerbung dient.“ Verleger Entwurf
Durch ein Leistungsschutzrecht, das es für Film- und Musikindustrie bereits existiert, soll vor allem die Investition des Produzenten, der wiederum die eigentlichen Urheber finanziert, geschützt werden.
Nun stellt sich die Frage, ob manch Blogger nicht Urheber, Redakteur und Produzent in Personalunion ist?
Zweifellos gibt es einige Blogger, denen von juristischer Seite attestiert wird, journalistisch tätig zu sein. Gleichfalls sind mit dem Betrieb eines Blogs redaktionelle Aufgaben verbunden. Redigieren der eigenen Texte, Auswahl von passenden Bildern, Video oder Tags und so weiter. Ebenso tätigt der Blogger Investitionen in unterschiedlicher Form, um die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, was die Aufgabe eines Verlegers ist, welche die Verlage durch ein Leistungsschutzrecht eben geschützt sehen wollen. Die Investitionen sind etwa das Bezahlen des Webspace oder die Verbreitung der Inhalte über Social Media Kanäle – was in erster Linie Zeit kostet. Aber wir wissen ja, Zeit ist Geld.
Wenn man sich nun nochmal den Gesetzesvorschlag der Verleger, der sich im übrigen vom Vorschlag der Journalistenverbände wenig unterscheidet, unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, dann könnte das zu einem neuen Spannungsverhältnis zwischen Bloggern und Verlegern – oder sollte man besser einfach sagen zwischen den Verlegern – führen.
Gehen wir man davon aus: Netzpolitik landet mal wieder einen vermeintlichen Scoop, auf den die Verleger auch heiß sind, da Datenschutz grad hipp und blub. Dann wird es schon beim Benennen der Fakten schwierig, da Netzpolitik das ausschließliche Recht hat Teile des Presseerzeugnisses zu vervielfältigen etc. Netzpolitik könnte dann juristisch gegen Rechtsverletzungen, die mit dem Leistungsschutzrecht erst entstehen vorgehen. Ok, der Rechtsweg ist mit Kosten verbunden. Aber es wäre nicht das erste Mal, dass Solidarität unter Bloggern und in der Bevölkerung kurzfristig Geld zusammen gebracht hätte, um gegen irgendeinen Goliat zu bestehen. Insofern scheint so etwas auch bei kleineren und unbekannteren Blogs möglich, so sich der Goliat nur unbeliebt genug gemacht hat.
Ob durch eine Verschärfung des Urheberrechts ein Wert für unsere Gesellschaft geschaffen wird, ist äußerst fraglich?
Möglicherweise liege ich mit meiner Einschätzung als juristischer Laie voll daneben. Daher wäre es sehr schön, wenn ein mitlesender Jurist seine Meinung dazu kundtun könnte.
by dongga BS
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[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Daniel Schultz und Daniel Schultz, Matthias Spielkamp erwähnt. Matthias Spielkamp sagte: RT @presseschauer: Sind Blogger Presseverleger? #leistungsschutzrecht http://bit.ly/9jnzwY #LSR [...]
Nach dem Entwurf der Presseverleger wären wohl fast alle Blogger keine Presseverleger.
Denn Presseverleger wäre demnach nämlich nur, wer “wirtschaftliche und organisatorische Leistungen” erbringt und der in dem Verdacht steht, sein Blog zur Eigen-PR zu betreiben.
[...] Beiträge dazu von iRights.info, neunetz.com, Internet-Law und dem presseschauer. Das könnte Dich auch interessieren:Wie finden wir die neue Mannschaft der Kanzlerin? Laut der [...]
Ich denke, dass diese Definitionen und Unterscheidungen im Prinzip überholt sind. Klar muss ich als Bloggerin auch “verlegerisch” tätig sein – ich muss die Tippfehler aus meinen Texten korrigieren und mir ein Theme bei WordPress aussuchen und auch ein bisschen die Werbetrommel rühren. Aber braucht es dafür noch einen eigenen Berufsstand namens “Verlag”? Ich denke, tendenziell nicht. Verleger als eigenständige Größe waren notwendig, solange die Kosten für die Verbreitung von Informationen so hoch waren, dass die Einzelne gar nicht aufbringen konnten. Dabei ging es nie vornehmlich um Lektorat, Redaktion und Layout, sondern vor allem um das Finanzieren von Druckmaschinen, Papier und Vertrieb. Das alles fällt weg. Alles kann ohne große Kosten publiziert werden, es gibt also keinen Engpass mehr, keine Notwendigkeit, dass irgendwelche Redakteure und Lektoren auswählten, was es Wert ist, verlegt werden und was nicht. Deshalb braucht es eben auch keine Verlage mehr. Was es braucht (auf Seiten der Leser_innen), sind Services, die helfen, aus dieser Fülle das herauszufiltern, was wirklich interessiert, und (auf Seiten der Autor_innen) die eigenen Inhalte “gut” zu machen. Also wir brauchen Suchmaschinen, Portale, Korrekturleser, Designerinnen usw. Das können aber viele verschiedene kleine Dienstleister_innen sein, das muss nicht alles in einem großen “Verlag” zentralisiert werden.
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[...] ist aber auch bereits die berechtigte Frage aufgeworfen worden, ob denn Blogger als “Verleger” im Sinne des geleakten Gesetzentwurfes anzusehen [...]