Antwort von Günter Krings – Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Am Montag richtete sich Günter Krings mit einem ordnungspolitischen Plädoyer zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger an die Öffentlichkeit. Daraufhin richtete ich eine offene Email mit einigen Fragen an ihn. Heute kam eine Antwort, die ich hier erstmal unkommentiert stehen lasse.

“Sehr geehrter Herr Schultz,

mir ging es bei meinem Artikel in der FAZ eben nicht um die Ausgestaltung der Geschäftsmodelle, auf die Sie sofort anspringen, sondern um viel grundsätzlichere Fragen — um Ordnungspolitik.

Suchmaschinen und Aggregatoren haben eben nur eine bedingte Filterfunktion, geben Sie doch im Wesentlichen Informationen lediglich 1:1 wieder. Qualitätsjournalismus bedeutet aber viel mehr:
4-Augen-Prinzip, Objektivität in der Darstellung, Lektorat und viele andere Prinzipien des Journalismus werden oft nur von geschulten Journalisten beachtet, die eine Information zu einer Nachricht machen. Eine qualitativ hochstehende Presselandschaft wie wir sie im Vergleich zu vielen anderen meist englischsprachigen Demokratien glücklicherweise noch haben, kann auf lange Sicht von bloggenden Amateuren zwar ergänzt, aber nicht ersetzt werden.

Auch Open Source bedeutet letztendlich eine Zwangskollektivierung, die alle Urheber — und nicht nur die Verleger — enteignet und eine Zwangsabgabe unabhängig vom Konsum nach sich ziehen würde. Bei der Verteilung würde schnell eine gewisse Abhängigkeit der Presse von den Vergabebestimmungen der Politik führen — was keiner wollen sollte. Und letztendlich zeigt die gesetzlich eingeführte Pauschalvergütung im Bereich Wissenschaft und Forschung (§ 52a UrhG), dass das Modell eben nicht klappt — und schon gar nicht reichen wird, um das Niveau unserer Presse zu halten.

Ich halte die soziale Marktwirtschaft auch im Urheberrecht nach wie vor für das richtige Konzept. Der Preis für Inhalte sollte individuell nach Angebot und Nachfrage ausgehandelt werden. Der Staat setzt lediglich die Rahmenbedingungen und sorgt dafür, dass Niemand gegen die Regeln verstößt und kann zum Wohl der Allgemeinheit Schranken, wie die Privatkopie oder das Zitatrecht, einführen. Voraussetzung für diesen funktionierenden Markt ist und bleibt aber das Eigentum.

Mein historisches Beispiel soll zeigen, was passiert, wenn diese Voraussetzung nicht beachtet wird: Auch die Verlage des 19. Jahrunderts haben lediglich eine wirtschaftlich-organisatorische Leistung erbracht. Als diese nicht geschützt wurde, gab es natürlich immer noch Werkzeuge und Klingen — diese waren aber minderer Qualität. Und genau darum geht es nun bei der Diskussion um den Schutz der Leistung der Verleger: den Erhalt der Qualität.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings”

by - Jason W

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