Sehr geehrte Damen und Herren,
wie eben telefonisch besprochen, möchte ich Sie an eine noch ausstehende zitierfähige Antwort erinnern. Letzte Woche hatte ich die Frage gestellt, ob das BMJ den Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger an eine Kanzlei gegeben hat und ob es sich dabei zufälligerweise um die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer handelt?
Gestern habe ich nun eine Mail erhalten, doch anscheinend wurde die rhetorische Frage im Betreff („Neues vom Leistungsschutzrecht?“) als eigentliche Frage missinterpretiert.
„Sie haben an das Bundesministerium der Justiz die Frage gerichtet, ob es etwas Neues zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage gibt. Das Bundesministerium der Justiz führt derzeit Abstimmungsgespräche, die noch nicht abgeschlossen sind.“, schrieb das Referat Urheber- und Verlagsrecht Bundesministerium der Justiz
Bitte stellen Sie nun klar, ob die erwähnten Abstimmungsgespräche mit der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer oder/und einer anderen Kanzlei geführt werden.
Für den Fall, dass andere Kanzleien involviert sind, würde ich gerne wissen, um welche Kanzleien es sich handelt?
P.S.: Die Mail kam übrigens von kanzleiabsendung@bmj.bund.de !
Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schultz
[Update 14.02.2012 20:06] Nun habe ich doch noch eine Antwort bekommen, die die Unklarheiten der bisherigen Kommunikation ausräumt.
„vom Bundesjustizministerium ist kein Entwurf an eine Großkanzlei gegeben worden.
Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass das Bundesjustizministerium Gesetzentwürfe grundsätzlich nicht von Großkanzleien schreiben lässt, wie es Ihre Frage andeutet.“, schrieb die Pressestelle des BMJ
Man möchte fragen: „Warum nicht gleich s0?“


Was sagt das BMJ denn zu dem beiläufig in der BJV-Pressemitteilung genannten Erscheinungstermin für den Referentenentwurf? Schon ein fehlendes Dementi dürfte Hinweis genug sein.
In den letzten Monaten wurde der Zeitpunkt für den Dritten Korb ja immer konkreter. Bei den Zeitschriftentagen im November 2011 erklärte Merkel, das Gesetz sei “weit ausgearbeitet”, und tags darauf bestätigte Müller-Sönksen, der fertige Entwurf läge beim BMJ “in der Schublade”.
Im Dezember wurde von Pofalla ein Leistungsschutzrecht “noch in dieser Legislaturperiode” versprochen. Und im Januar schließlich hat Deutschmann den Zeitraum auf “Frühjahr 2012″ eingeengt.
Die Gerücht mit “April 2012″ klingen also plausibel. Es wird auch höchste Zeit.
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