Nachdem am Montag dann zwei Wochen verstrichen waren und ich noch keine Antwort auf meine Anfrage an die BLM von Herrn Dr. Wolfgang Flieger erhalten hatten, griff ich kurzer Hand zum Telefon, um nachzuhacken. Dabei stellte sich heraus, dass er in den Wochen nach der Pressemitteilung vom 10.07.2008 im Urlaub war und somit die Mail noch nicht beantworten konnte. Allerdings war in diesen Wochen eine Vielzahl von Anfragen eingegangen und es hatte keiner gerechnet mit einer solchen Resonanz, gar mit einer solchen Welle der Empörung, gerechnet.
Heute kam nun die Antwort in Form einer Mail:
„Sehr geehrter Herr Schultz,
bei der Änderung der Fernsehsatzung geht es der BLM nicht darum “per Dekret eine entstehende Mediendemokratie zu verhindern”, sondern darum, eine technische Entwicklung nachzuvollziehen -
breitbandiges Internet ist inzwischen neben Kabel, Satellit und Terrestrik ein gängiger Übertragungsweg auch für Rundfunkinhalte – und damit eine Gleichbehandlung sicherzustellen gegenüber Anbietern, die die drei erstgenannten Übertragungswege nutzen. Zugrunde gelegt wird dabei der aktuelle Rundfunkbegriff, wie er durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben ist.
Zu Ihren weiteren Fragen:
Wenn Sie einen Livestream in ihren eigenen Webauftritt direkt übernehmen, also
keinen Link setzen, der angeklickt werden muss und es sich bei diesem Livestream um Rundfunk handelt (gegebene Meinungsrelevanz und mehr als 500 zeitgleiche Nutzer), dann wird Ihr Angebot zu einem Rundfunkangebot. Dazu müssen die Inhalte nicht selbst von Ihnen erstellt werden, sie können auch übernommen sein. Wir gehen davon aus, dass Inhalte, die über das Internet verbreitet werden, auch in Bayern empfangbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Flieger“ Dr. Wolfgang Flieger Pressesprecher der Bayrischen Landesanstalt für neue Medien
Da es sich ebenso las, wie ich es befürchtet hatte, mir aber aus den Formulierungen noch nicht klar genug hervor ging, ob nun Angebote von Webseiten, die außerhalb Bayerns betrieben werden, ebenfalls unter diese Regelung fallen, griff ich erneut zum Telefon. In dem sehr aufschlussreichen Gespräch stellte sich die Durchsetzung von Landesrecht heraus und somit war die Frage beantwortet.
Wie es scheint gab es bereits einige Angebote im Internet, die als Rundfunk zu werten waren, wie auch heise schreibt:
„BLM-Sprecher Johannes Kros erklärte im Gespräch mit heise online, dass es es vor allem darum gegangen sei, Sendern wie dem “Deutschen Anleger Fernsehen” oder dem Radiokonsortium “Digital 5″ eine bereits lange beantragte Lizenz geben zu können. Kros: “Vor der Änderung der Fernsehsatzung mussten wir ihnen das Senden verbieten. Nun können wir eine Lizenz erteilen.” Außerdem müsse man angesichts der verstärkten Migration der Sender ins Internet auf den Jugendschutz achten.“ heise
Mit Diensten wie qik.com und mogulus.com hatte bei der BLM wohl keiner gerechnet. So wurden durch die konkreten Angaben aus der Pressemittelung einigen klar, dass sie damit potentiell Dienste nutzen oder Angebote erstellen, die als Rundfunk aufzufassen sind. Auch die Initiatoren der Wagner Festspiele waren verunsichert, ob nun ihr Streamingangebot künftig als Rundfunk zu werten wäre und kontaktierten daher die BLM.
Dr. Wolfgang Flieger hatte Verständnis für meine vorgetragenen Bedenken zum Thema Bildung, Vereinsarbeit und das mangelnde Unrechtsbewusstsein der breiten Bevölkerung, die im Missverhältnis zu den potentiellen Möglichkeiten des web2.0 stehen. Durch ein einfaches einbinden eines Codefetzens auf irgendeiner Webseiten, ob als Betreiber oder schlicht als Nutzer (z.B. ein Forum), wird dort eben unter Umständen Rundfunk implementiert.
Als das Thema, über die Vereinsarbeit, schließlich bei der AG Social Media landete und ich von dem Vorhaben erzählte in Hamburg, München und Berlin Treffen zu organisieren, die dann per Streaming an allen nicht Anwesenden übertragen und diese so in das Geschehen eingebunden werden sollen, erinnerte sich Dr. Wolfgang Flieger an Dr. Benedikt Köhler und die Presseerklärung der AGSM.
Die Bayrische Landesanstalt für neue Medien plant eine Veranstaltung, bei der man die Realität des Internet mit an den Tisch holen und sich über die Meinung der Netzbewohner informieren möchte. Hierfür kam auch die Idee seitens der BLM eben Dr. Benedikt Köhler für eine Podiums Diskussion zu gewinnen.
Fazit:
Die BLM sieht sich als Behörde, die für die Umsetzung der Gesetze, nach den Vorgaben des Landes Bayern, im Bereich Medien verantwortlich ist. Man sucht aber den Dialog, um die gesetzlichen Regelungen besser mit der Wirklichkeit vereinbaren zu können, auch wenn das aktuell noch nicht der Fall ist. Da man Angebote wie die Wagner Festspiele auf Grund ihrer Einmaligkeit als Veranstaltung und den Bereich Bildung nicht per se dem Rundfunk zu ordnen möchte, fehlt eine klare und unmissverständliche Definition des Begriffs Rundfunk. Momentan ergeben sich daraus viele Fragen, die eine Rechtsunsicherheit und drohende Abmahnungen mit sich bringen.
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