Das Urheberrecht zeigt für mich Parallelen zum Patenrecht, beide kritisiere ich in der jetzigen Form, da selbige in ihrem ursprünglichen Sinn, dem Schöpfer schützen sollten, dies aber faktisch nicht geschieht. Die Rechteverwertung übernimmt in beiden Fällen meist die Industrie und der weitere Gedanke, Innovation zu fördern, bleibt auf der Strecke.
Mir ist dennoch unklar, warum überhaupt ein Unterschied gemacht wird. Das Urheberrecht erlangt man durch Erreichung der sogenannten Schöpfungshöhe, das Patent hingegen durch Anmeldung und die Vorraussetzung der „Neuheit“ bzw. gewerblichen Anwendbarkeit der Erfindung. Auf der anderen Seite unterscheidet sich die Wirkdauer beider gesetzlichen Schutzansprüche um mindesten 25 Jahre, zu Gunsten der Urheber. Die Urheberrechtsverwerter drängen nun in Europa, gegen die Meinung von Wissenschaftlern, auf einer Verlängerung um weitere 45 Jahre.
Abgesehen davon, dass Urheber und Erfinder von den Rechteverwerten regelmäßig um ihren gerechten Lohn gebracht werden, stelle ich die Frage, ob ein Ingenieur, auch wenn dessen durchschnittliches Einkommen weit über dem eines Künstlers liegen mag, nicht durch die unterschiedlich lange Schutzfrist und die Art der Proklamation seines Werks diskriminiert wird.
Meines Erachtens fehlt in unserer Gesellschaft immer noch, eine vernünftige Regelung, um Schöpfer, ob Künstler oder Ingenieur, tatsächlich gerecht für Ihre Ideen und Innovationen zu entlohnen.
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