BLM – Quo Vadis – Rundfunkregulierung im Internet?
Des Öfteren hatte ich via twitter auf die Veranstaltung der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien hingewiesen. Jörg Blumtritt, den ich auf dem Münchner Barcamp für die Präsenz auf dieser Veranstaltung begeistern konnte, begleitet mich also.
Zur Begrüßung unterstrich Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring noch einmal die Position der BLM und berief sich dabei auf das Urteil Bundesverfassungsgericht, sowie die EU-Richtlinie, bei der man ja gezwungen sei sie umzusetzen. Dennoch räumte er ein, dass von verschiedenen Seiten die jetzige Regelung kritisiert wurde und zitiert dabei sowohl Mario Sixtus ([nannte das Vorgehen der BLM] „ungefähr den größten Schwachfug, den man im 21. Jahrhundert überhaupt von sich geben kann.“), als auch spon ([Das es sich beim Führungspersonal der Landesmedienanstalten um] „nette ältere Herren handelt, die ihren Berufsstand sichern, für den es keine Existenzgrundlage mehr gibt“). Man sieht sich in einem Findungsprozess für eine Abgestufte Regelung und habe daher zu dieser Veranstaltung geladen.
Prof. Dr. Christoph Neuberger hat das Thema Informationsverbreitung im Hinblick auf Web2.0 dem Publikum näher gebracht, dabei durfte dann natürlich auch der viel zitierte „Long Tail“ nicht fehlen. Er führt aus, dass Ideen von Habermas und Brecht zu nehmend im Netz Verbreitung finden und so an der Macht früherer Gatekeeper kratzen. Er bezweifelte die Suggestivkraft des Fernsehens und die höhere Relevanz von linearen Inhalten.
Im Anschluss beschäftigte sich Karin Hollerbach-Zenz in Ihrem Vortrag mit Quantitativen Messungen von Inhalten in Internet, die auf Grund der Medienkonvergenz deutlich schwieriger zu erheben sind und obendrein noch allgemeingültige/akzeptierte Standards fehlen. Bei klassischen Medien kann diese jeweils für sich betrachten, doch wenn auf einer Webseite Bewegtbild mit Texten kombiniert wird, greifen die alten Werkzeuge zur Erhebung nicht mehr. Sie verglich dabei Portalseiten unterschiedlicher Anbieter, deren primäre Geschäftsfelder sich wesentlich von einander unterscheiden, aber deren Internetauftritt sich sehr stark ähneln. Eine Verpixelung von Webseiten durch die AGOF hielt Karin Hollerbach-Zenz für zwingen notwendig.
Die Physikstunde bei der BLM wurde von Michael Westphal gehalten. Über die Struktur des Internet, die Schwierigkeiten bei der Paketvermittlung und Multi- vs. Unicast führte er die Zuhörer durch seinen Vortrag. Dabei wies er auf das Problem des Overselling durch DSL Provider und fehlende Uploadkapazitäten bei den vorhandenen asynchronen Anschlüssen, die P2P für Streaming nur bedingt als Lösung erscheinen lassen. So muss etwa Zatoo mit Unicast Methoden nachhelfen, wobei aber die Zahl der Nutzer eine Rolle spielt und er so einer P2P fähigen Version des Flashplayers Chancen einräumt.
Staatsminister Eberhard Sinner begann seine Ausführung mit der Frage ob nun der Videostream des Bayerischen Landtags nun auch Rundfunk sei. Er führte die aktuellen Regelungen auf Verhandlungen mit allen EU-Ländern zurück und kam auf die historische Notwendigkeit der Regulierung, auf Grund der begrenzten Anzahl von Frequenzen, zu sprechen. Die Formulierung zum Thema Gefährdungspotential im Internet irritierte auch Jörg Blumtritt. Zu meiner persönlichen Erheiterung trug die Äußerung Sinners bei, die das Mittagessen ein läutete.
Eine kurze Anmerkung zum Mittagessen: Nettes Buffet mit bayerischen Sushi!
Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld erläuterte nach dem Mittagessen noch mal den Unterschied zwischen Presse und Rundfunk. Mit einer Presse, dessen Regulierung dem Markt überlassen wird und dem eben auch historisch bedingt reguliertem Rundfunk. Die aber auch mit Breitenwirkung, Aktualität und hoher Suggestivkraft begründet wird. Dem stellte er Art. 5 Abs 1 GG gegenüber, aus dem sich individuelle Meinungsbildung und die Fähigkeit zur Mündigen Partizipation ableitet. Er bezweifelte die Möglichkeit der weltweiten Regulierung des Internets, sorgte aber mit der Forderung nach Regulierten Knotenpunkten für Unmut.
Im Anschluss folgten Statements von Vertretern der BDZV, der BITKOM und dem VPRT, die als Betroffen, doch deutlich liberalere Regelungen forderten. Helmut Verdenhalven verwies dabei, noch auf das Spiegelurteil, welches so bemerkenswert ist wie das Beatles Album Revolver aus demselben Jahr. Vor der Kaffeepause erkundigte ich mich beim etwa hundertköpfigen Publikum, ob Dienste wie mogulus oder qik den Anwesenden bekannt sind.
Die abschließende Diskussion nutzen Alex Wunschel und Jörg Blumtritt, um Ihren Unmut zu unterstreichen und die Realitätsferne der aktuellen Regelung hervorzuheben.
[update 17.10.2008] heise ĂĽber die Veranstaltung der BLM
Dank an jbenno, podpimp und furukama für die Beiträge.
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