Nachbereitung der virtuellen Podiumsdiskussion
Sehr geehrte Podiumsteilnehmer, liebe Zuschauer,
ich möchte mich an dieser Stelle zuerst für Ihre Geduld und Ihr Interesse bedanken! Dies gilt ebenso für die Techniker der beiden beteiligten Landesmedienanstalten. Luca, einfach nur Danke für Deinen Einsatz. Einen besondern Dank möchte ich noch an das Team von make.tv richten, die hinter den Kulissen ihr Bestes gegeben haben, um die Veranstaltung durchzuführen. Das war nicht immer einfach, wie Frank Tentler treffen twitterte:

Dabei ist anzumerken, dass die Streams (Video und Audio) von den 5 Teilnehmern koordiniert werden wollten. Die meisten Teilnehmer hatten make.tv zum ersten Mal richtig genutzt und dem entsprechend waren auch Latenzen, die bei einer verteilten Veranstaltung auftreten können, eine Schwierigkeit für die Teilnehmer. So kam es zu ungewünschten Pausen und gegenseitigen ungewollten Unterbrechungen. Solche Probleme kennt man auch aus der Satellitenübertragung, doch die Leute, die im Fernsehen mit so etwas umgehen müssen, sind dahingehend geschult. Die Rückkopplungen taten ihr übriges. Dennoch hoffe ich, dass der experimentelle Charakter dieser virtuellen Podiumsdiskussion nicht abträglich war. Für das nächste Mal werde ich definitiv weniger Teilnehmer einladen und versuchen mehr die Stimmen aus dem Internet in die Diskussion einfließen zulassen.
Inhaltlich hat die Diskussion den noch vorhandenen Diskussionsbedarf unterstrichen. Die komplexe Struktur aus EU-Vorgabe, Länderzuständigkeit für Rundfunkregulierung und Landesmedienanstalten als ausführendes Organ der Gesetzgebung hatte sich verdeutlicht. Herr Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring hatte darauf hingewiesen und die Möglichkeiten sich darüber bei den Landesmedienanstalten zu informieren.
Thomas Langheinrich hatte sich für die Blogger eingesetzt und ihnen Hilfe angeboten. Meinem Gefühl nach denkt er schon über die aktuelle Regelung hinaus und will nicht den kleinen Blogger regulieren. Es scheint als wäre er mit dieser 500er Bagatellgrenze auch nicht ganz zufrieden und erklärt die Regelmäßigkeit und Programmstruktur als Eckpunkt, eines Angebotes, welche auch dem jetzigen Fernsehen nahe kommt.
Jörg Blumtritt störte sich an der Regulierung, die der aktuellen Mediennutzung nicht gerecht werde. Die Genehmigungspflicht und die damit verbundenen Gebühren, waren für ihn als freiheitlich und liberal denkenden Menschen nicht mit dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse vereinbar. Gerade von z.B. einem Kulturprojekt nicht unerhebliche Gebühren im vierstelligen Bereich einzufordern und das von einer Einrichtung, die mit Rundfunkgebühren finanziert wird, war für ihn nicht nachvollziehbar.
Meines Erachtens hatte Frank Tentler versucht, die für alle ungeahnten Möglichkeiten, prospektiv, zu erläutern. Dabei ist die Schwierigkeit der Kontrolle über die Reaktion auf die Handlung des Inhalteanbieters momentan ein rechtliches Risiko, da man etwa ein Livestreamingangebot produziert, sich aber nicht über den viralen Effekt des Inhalts im Klaren sein kann. Das hängt klar von den Mulitplikatoren, die einen Inhalt wahrnehmen und in ihrer persönlichen Peergroup verbreiten ab.
Frau Steinbach erzählte mir in den vorbereitenden Gesprächen von den verhältnismäßig hohen Zugriffszahlen via Twitter auf Sendungen von make.tv. Twitter fungiert in diesem Zusammenhang als Kommunikations-Seismograph, da interessante Livestreamingangebote so in Windeseile zu Publikumsmagneten werden können.
Ich versuche mal ein durch die aktuelle Regelung problematisches Szenario zu beschreiben:
Blogger XY, seines Zeichen C-Blogger und C-Twitterer, streamt regelmäßig live über make.tv oder eine vergleichbare Plattform. Normalerweise erreicht er mit seinen ausgefallenen und kruden Themen im Schnitt 20-30 Nutzer, die bereit sind, sich die extravaganten Ausführungen anzusehen. Die aktuelle Regelung würde für ihn kein Problem darstellen.
Doch nun passiert folgendens:
Blogger XY ist Augenzeuge, eines Flugzeugabsturzes, eines Terrorattentates oder hat zufälliger Weise die Möglichkeit einen hochrangigen Politiker live zu interviewen (Wahlkampf09). Er beginnt zu streamen und erreicht die 20-30 Leute, die sonst auch immer in wechselnder Besetzung dabei sind. Diese sind von der Brisanz des Inhaltes so überwältigt, dass sie ihrerseits ihre Peergroup organisieren und auf das Thema aufmerksam machen. Eine Kettenreaktion führt den Dienst an seine Belastungsgrenze, da mittlerweile eine Vielzahl von Internetnutzern über diese aktuelle Nachricht informiert seinen wollen.
Der Hinterhauser Global, das anerkannte und streitbare Boulevardblatt, bedient sich ohne um Erlaubnis zu fragen, am Bildmaterial von Blogger XY, für die hoch frequentierte Bilderstrecke ihrer Onlineausgabe. Da Blogger XY etwas gegen Klickdoping hat und er noch nicht einmal nach der Verwendung seines Bildmaterials, das er für gewöhnlich unter der CC-Lizenz by-nc-sa veröffentlicht, gefragt worden ist, entscheidet er sich für eine Abmahnung des Hinterhauser Globals. Der Richter kann der Argumentation seines kompetenten Anwalts folgen und verurteilt das Blatt auf Schadensersatz. Ebenso wird eine Unterlassungserklärung unterschrieben, da der Hinterhauserer Global leicht in Versuchung geraten könnte, wieder by-nc-sa lizenzierte Bilder zu veröffentlichen. Die Rechtsabteilung des Hinterhauser Globals kam nun ihrerseits auf die Idee wegen unlauteren Wettbewerbs, dieser resultiert aus einem nicht genehmigten aber genehmigungspflichtigen Streamingangebot von über 500 Nutzer, ebenso eine Abmahnung und Unterlassungserklärung zu zustellen…
Bei den Landesmedienanstalten hätte man vielleicht Blogger XY nach seinen Durchschnittlichen Zugriffen des Streamingangebots gefragt. Ehrlich wie Blogger XY ist hätte er von 20-30 Nutzern berichtet. Die Landesmedienanstalt hätte wohl erwidert: „also dafür brauchen Sie nun keine Genehmigung, uns interessieren nur die Großen.“
Dass dieses Szenario nicht an den Haaren herbeigezogen ist zeigt das Bild von Janis Krums, den ich zuvor auch nicht kannte, für den sich die Tagesschau umso mehr interessierte. Um bei Andy Warhol zu bleiben, die 15 Minuten Ruhm kann heute tatsächlich jeder haben, er muss sich nur zur rechten Zeit am rechten Ort aufhalten und davon berichten. Und die von Sascha Lobo beschriebene Informationsverbreitungskette von Mircoblogging, über Blogs hinzu klassischen Medien, unterstreicht diese These. Dabei stellt die Peergroup des jeweiligen Rezipienten/Kommunikators/Multiplikators die nächste Filter-/Multiplikationsebene dar.
Mit diesem Szenario möchte ich die Wichtigkeit der Medienkompetenz jedes einzelnen Hubs hervorheben. Sie stellen in meinen Augen das Regulativ sowohl in der Filterung, Verbreitung und gar einem Einschreiten gegen einem problematischen Inhalt dar. Die klassischen Medien haben sich einen Pressekodex auferlegt, der versucht die Berichterstattung in gewissen Bahnen zu halten. So etwas kennt die breite Bevölkerung nicht, dennoch kann man mit Bildung die Bildung eines gesunden Menschenverstandes fördern, der zu einem ausgewogenen und vernünftigen Umgang mit den Medien, auch als Produzent, führt.
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Donnerstag, 5. Februar 2009 um 00:32
http://tinyurl.com/bk9z73 Nachbereitung der virtuellen Podiumsdiskussion #agsm
Donnerstag, 5. Februar 2009 um 08:38
@philharmoniker @jbenno @luca danke für euren einsatz gestern http://tinyurl.com/bk9z73 #agsm #podiumsdiskussion
Donnerstag, 5. Februar 2009 um 08:56
@presseschauer Danke fürs Ermöglichen der http://tinyurl.com/bk9z73 #agsm #podiumsdiskussion ! Gerne wieder, auch mal live ; )
Donnerstag, 5. Februar 2009 um 09:36
philharmoniker: @presseschauer Danke fürs Ermöglichen der http://tinyurl.com/bk9z73 #agsm #podiumsdiskussion ! G.. http://snipurl.com/bc8rb
Samstag, 7. Februar 2009 um 19:31
[...] 4. Buchstäblich dem Zeitalter des reitenden Boten entstammen wohl die quantitativen und geographischen Unterscheidungen der Reichweite, die von Seiten der Präsidenten der Landesanstalten für Medien in die Diskussion eingeführt worden sind. In der Praxis ist jeder Content, den man öffentlich oder teilöffentlich ins Internet stellt, der Idee nach an ein globales Publikum gerichtet. Erfahrungsgemäß weiß man um sprachliche Barrieren, die meist geringen Zugriffszahlen, und man kennt die durch die gewöhnliche Struktur persönlicher Öffentlichkeiten bedingten Einschränkungen der Reichweite. Doch jene 15 Minuten Ruhm, die das Internet einem Blogger gewährt, der eine außergewöhnliche Gelegenheit (z.B. eine Sensationsnachricht, ein Politikerinterview, oder eine Abmahnung) für seine Zwecke zu nutzen vermag, erhöhen kurzzeitig massiv die Anzahl der Zugriffe, mit dem wünschenswerten Effekt einer länger wirkenden Steigerung der Sichtbarkeit. Befindet sich der Kleinanbieter von Content, der seine Botschaft live ins Internet gestreamt hat, jetzt in einem rechtsfreien Raum, weil er keine € 5000 Lizenzgebühr aufbringen kann? [Argument hier ausführlich beim Presseschauer] [...]