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der presseschauer

und wieder prasselt alles auf mich ein

Wer darf Gesetze ĂŒbertreten?

„Ja: Ich habe Mist gebaut.“ Jörg Tauss

Dieser Satz war nach meiner Empfindung einer der am hÀufigsten zitierten SÀtze aus der Stellungnahme des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD), dem der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft sieht sich dadurch bestÀtigt:

„Der Verdacht des strafbaren Besitzes von kinderpornografischen Dateien und Bildmaterial hat sich weiter verdichtet, sagte Oberstaatsanwalt RĂŒdiger Rehring. Zudem hĂ€tten die bei Tauss beschlagnahmten FundstĂŒcke nichts mit seiner Arbeit als Abgeordneter zu tun.“ ka-news.de

Auf dem 25c3 habe ich den höchst interessanten Vortrag „Das SNAFU-Prinzip – Wie Hierarchien Kommunikation verhindern „ angehört. Das Akronym steht fĂŒr „Situation normal all fucked-up“ und beschreibt das Problem der MĂ€chtigen, die zunehmend von GĂŒnstlingen umgeben sind und wenig Möglichkeit haben die RealitĂ€t ungefiltert wahrzunehmen. Barack Obama wollte aus diesem Grund sein Smartphone, um auch Informationen von außerhalb der sogenannten Bubble zu erhalten.

„Jede Hierachie, wie flach oder informell sie auch sein mag, erzeugt dieses Kommunikationsdilemma, das die Diskordier als “SNAFU-Prinzip” bezeichnen. Ein betrĂ€chtlicher Teil von Überwachung, Spionage, Befragung und Forschung dient dem Zweck, dennoch herauszufinden, was weiter unten in der Rangordnung gedacht wird.“ classless Kulla

Bezogen auf Jörg Tauss ist, die von ihm vorgebrachte Argumentation durchaus schlĂŒssig, da er sich in der Pflicht sieht, sich selbst ein Bild von der Lage zu verschaffen, ĂŒber die er legislativ zu befinden hat. Dass das BKA, insbesondere durch seinen PrĂ€sidenten Jörg Ziercke, welches die Bundestagsabgeordneten umfassend informieren sollte, das Vertrauen von Jörg Tauss verspielt hat, stellt ein gravierendes Problem dar. So kommen Meldungen von Bedrohungsszenarien im Bereich Terrorismus ungefĂ€hr zeitgleich mit neuen Forderungen fĂŒr die Befugnisse des BKA, die in der Regel mit Einschnitten in Grundrechte einhergehen oder zumindest, je nach Argumentation, haarscharf daran vorbeischrammen. Auch die sprachliche Analyse dieser Argumentationen ist durch aus spannend, wie Martin Haase in seinem Vortrag auf dem 25c3 gezeigt hatte.

„NatĂŒrlich sind Abgeordnete keine Polizisten, wie Sie und Ihre Kollegen richtig kritisiert haben. Aber, wie sollte ich anders zu unverfĂ€lschten Erkenntnissen ĂŒber die tatsĂ€chlichen Verbreitungswege kommen, da ich mich in dieser speziellen Frage etwa auf das BKA nicht verlassen wollte: Nicht erst seit dem bereits erwĂ€hnten Auftritt des BKAPrĂ€sidenten im Deutschen Bundestag und meiner Teilnahme bei der Herbsttagung 2007 in Wiesbaden zu diesem Thema, hat sich bei mir der Eindruck verfestigte, dass das BKA das Thema Kinderpornographie auch dazu nutzt, neue Kompetenzen und ZustĂ€ndigkeiten politisch durchzusetzen. LĂ€ngst ist das BKA hier Partei und keine neutrale Beratungsinstanz mehr fĂŒr die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.“ Jörg Tauss

Nach §184b Abs. 5 StgB gilt der Besitz und das Verschaffen von Kinderpornographie nicht in allen Fallen als Strafbar:

„Die AbsĂ€tze 2 und 4 gelten nicht fĂŒr Handlungen, die ausschließlich der ErfĂŒllung rechtmĂ€ĂŸiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.“  §184b StgB

Darauf beruft sich Jörg Tauss und Udo Vetter bestÀtigt in seinem Blog die juristischen Chancen.

Schauen wir uns §184b Abs. 1 StgB noch einmal genauer an:

„(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

  1. verbreitet,
  2. öffentlich ausstellt, anschlĂ€gt, vorfĂŒhrt oder sonst zugĂ€nglich macht oder
  3. herstellt, bezieht, liefert, vorrĂ€tig hĂ€lt, anbietet, ankĂŒndigt, anpreist, einzufĂŒhren oder auszufĂŒhren unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene StĂŒcke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fĂŒnf Jahren bestraft.“ §184b StgB

Es gibt keinen anderen Absatz, der einen Verstoß gegen Absatz 1 aus dienstlichen oder beruflichen Pflichten aus nimmt. Weiterhin ist aber in der Stellungnahme von Jörg Tauss zu lesen, dass der BKA PrĂ€sident den Abgeordneten Kinderpornographisches Material vorfĂŒhrte und die CDU im Rahmen einer Anhörung ebenfalls auf die VorfĂŒhrung solcher Inhalte bestand.

„Als es kĂŒrzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschrĂ€nken, wurden zur EinfĂŒhrung in die Debatte vom PrĂ€sidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller LĂ€nge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen MĂ€dchens gezeigt.

Mit derselben „Einstimmung“ versuchte die Ministerin im Familienministerium die Öffentlichkeit und das Parlament davon zu ĂŒberzeugen, dass ein höchst bedenklicher Vertrag zwischen der Internetwirtschaft und dem BKA ohne gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht werden soll, den nicht nur ich massiv kritisiere. Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kĂŒrzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunĂ€chst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwĂŒnschten GrundrechtsbeschrĂ€nkungen zu erkennen.“ Jörg Tauss

Wenn Frau von der Leyen zur Pressekonferenz lÀdt sieht es nicht anders aus.

„Irgendwann im Laufe der Pressekonferenz im Familienministerium werden die Fernsehteams gebeten, ihre Kameras abzuschalten. Man werde nun, erklĂ€rt Pressesprecherin Iris Bethge, Material zeigen, das man nicht weiterverbreiten dĂŒrfe.“ spiegel.de

Frage: Wie sind die VorfÀlle juristisch zu Bewerten?

Gesellschaftspolitisch fÀllt mir dazu nur ein Wort ein: Propaganda!

Nur so am Rande heute ist Welttag gegen Internetzensur.

Leseempfehlung: BMI-Interna zu Internet-Sperren

[Update 17:40] Die Pressestelle des Familienministeriums hat mir telefonisch mitgeteilt, dass sich in ihrem Presseverteiler mehrere tausend Medienvertreter, die je nach Interessenlage potentielle Teilnehmer darstellen, befinden.

by Andréia

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5 Kommentare

  1. @presseschauer:

    Wer darf Gesetze ĂŒbertreten? http://tinyurl.com/bsgp9p

  2. @plomlompom:

    Das Kulla’sche SNAFU-Prinzip vs. Jö@tauss, analysiert vom @presseschauer: http://tinyurl.com/bsgp9p

  3. @presseschauer:

    @cisstock und fĂŒr 1 gibt es keine ausnahme oder? http://tinyurl.com/bsgp9p

  4. Jörg Tauss, leg Dein Bundestagsmandat nieder! | telemat.de:

    [...] Dazu empfehle ich folgenden Beitrag im Blog “der presseschauer”: “Wer darf Gesetze übertreten?” [...]

  5. der presseschauer » Ausnahmetatbestand - § 184 b Abs. 5 StGB:

    [...] durch das BKA, das sich selbst fĂŒr die Internetsperren, auch auf internationaler Ebene, einsetzt, nicht ausreichend und umfassend informiert, um eine politische Entscheidung dieser Tragweite, immerhin geht es um die EinfĂŒhrungen einer [...]

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