Vor einiger Zeit hatte ich auf Twitter nach einem Recht zur Abwahl von Politikern gefordert. Die Forderung entstand aus dem Affekt, aber sie hatte mich dazu bewegt länger darüber nachzudenken. Sicher wäre es in manchen Situationen für den Bürger reizvoll instantan den einen oder anderen Repräsentanten abzuwählen. Dennoch sind die Politiker für 4 Jahre gewählt. Bei extremen Verfehlungen kommt es meist zu ein Rücktritt. Somit habe ich die Hoffnung, dass Massenmedien und Social Media gemeinsam die Verfehlungen dokumentieren und bei Bedarf den Druck auf den entsprechenden Politiker erhöhen. Es ist also fraglich, ob dafür neue Regelungen getroffen werden müssen.
Das Wahlsystem der Bundesrepublik sieht Zwei Stimmen vor, die abgegeben werden können. Die erste ist für den Direktkandidaten des Wahlkreises und die zweite Stimme für die Liste einer Partei. Die Parteien sind für das Erstellen der Listen verantwortlich und dies soll demokratisch vonstatten gehen. Netter Weise hat mir auf dem PolitCamp09 mal jemand erklärt, wieso es überhaupt diese Parteilisten gibt. So war die Idee, darüber kompetente aber weniger charismatische Persönlichkeiten in den Bundestag zu bekommen.
Zwei Punkte die mich an der Parteiliste stören:
1. Wenn ein Abgeordneter nicht im Interesse der Partei, aber legitim nach §38 GG, entscheidet, dann riskiert er damit im nächsten Wahlkampf nicht mehr auf der Liste zu stehen.
2. Die Partei kann Kandidaten auf die Liste setzen, die von der Bevölkerung nicht (mehr) gewollt werden. Da dient dann die Liste als Sicherheitsfallschirm für Politiker, die es nicht über die Direktkandidatur schaffen.
Zur Lösung würde ich gern zwei Vorschläge zur Diskussion stellen.
Wiederwahlliste:
Grundlage für die Wiederwahlliste soll die Liste alle Politiker sein, die nicht über ein Direktmandat in den Bundestag gewählt wurden und nicht mehr auf der Parteiliste vertreten sind. Der Bürger soll die Möglichkeit erhalten, sich für Politiker auszusprechen, gegen die sich die Partei ausgesprochen hat. Vorstellbar wäre ein definierter Prozentsatz der abgegebenen Stimmen, um als wiedergewählt zu gelten. Denkbar ist ebenfalls die Abgabe mehrerer Stimmen.
Abwahlliste:
Als Grundlage für Abwahlliste sollen die von den Parteien erstellten Listen dienen. Darüber soll der Bürger die Möglichkeit erhalten bestimmte von der Partei vorgeschlagene Personen vom Einzug in den Bundestag auszuschließen. Vorstellbar wäre ein definierter Prozentsatz der abgegebenen Stimmen, um als abgewählt zu gelten. Denkbar ist ebenfalls die Abgabe mehrerer Stimmen.
by derSven ¶
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Finde ich viel zu kompliziert. Mir wuerden zusaetzliche Kaestchen “keine/r der aufgefuehrten Kandidaten” & “keine der genannten Parteien” vollkommen ausreichen – wobei Wahlpflicht sinnvoll waere – die Prozentzahlen der Volksparteien saehen dann erschreckend aus… ;-@