Sehr geehrte Frau von der Leyen,
wie viele Bundesbürger, habe auch ich gestern Ihren Ausführungen im Wahlforum des ZDF aufmerksam zu gehört. Als das Zugangserschwerungsgesetz zur Sprache kam (am Minute 48), behaupteten Sie, es gäbe Länder in denen die Verbreitung von Kinderpornographie nicht geächtet bzw. unter Strafe steht. Die Bundesregierung konnte auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion kein Land nennen. Da Ihre Aussage von gestern der Antwort der Bundesregierung scheinbar widerspricht, würde ich nun gerne wissen um welche konkreten Länder es sich dabei handelt?
Nennen Sie mir bitte wenigsten zwei Länder, auf die der behauptete Sachverhalt zutrifft!
Bis Montag, den 21.09.09 um 18.00 Uhr, erwarte ich Ihre Antwort. Sollen Sie bis dahin nicht auf diese Frage geantwortet haben, verwirken Sie meines Erachtens das Recht weiterhin zu behaupten, es gäbe diese Länder.
Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
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Daniel Schultz
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Haha, meinst du nicht, dass die PR-Abteilung der CDU mehr Zeit braucht um eine Ausrede zu finden?