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und wieder prasselt alles auf mich ein

Das Problem der Waisen

Bisher geht es „nur“ um Bücher, aber eine Änderung Urheberrechtswahrnehmungsgesetz könnte weitreichende Folgen auf andere Bereiche haben, in denen es das Konzept des Urhebers gibt. Im Zuge der massenhaften Digitalisierung von Büchern, durch Google, ist ein Problem zu Tage getreten, dass man nun juristisch in Griff zu bekommen möchte. Konkret geht es um sogenannte verwaiste Werke, Werke deren Urheber nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand auszumachen sind und aller Wahrscheinlichkeit nach noch nicht mehr als 70 Jahre verstorben sind. Neben Google haben vor allem Bibliotheken, Museen und Archive ein Interesse an der Digitalisierung solcher Werke. Es gibt ein ehrgeiziges Projekt, das von der EU-Kommission gefördert wird und unter dem Name Europeana das kulturelle Erbe Europas auch in digitaler Form zusammenführt.

Allein das Problem der Waisen will geklärt werden.

Der Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz (nach eigenem Bekunden DIE „gemeinsame Stimme der am literarischen Leben in Deutschland maßgeblich beteiligten Verbände und Organisationen“) zur Gesetzesänderung am UrhWG §13d liest sich wie folgt:

„(1) Hat eine sorgfältige Suche ergeben, dass bei geschützten Werken der Rechteinhaber nicht feststellbar ist, so gilt die Verwertungsgesellschaft, die Rechte an Werken dieser Art wahrnimmt, als berechtigt, Nutzungsrechte für die elektronische Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung einzuräumen. Für die Nutzung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Verwertungsgesellschaft hat den Nutzer von Vergütungsansprüchen des Rechteinhabers freizustellen.“

„(2) Wird der Rechteinhaber bekannt, so hat er im Verhältnis zu der Verwertungsgesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er ihr seine Rechte zur Wahrnehmung übertragen hätte. Die Berechtigung der Verwertungsgesellschaft entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Rechteinhaber ihr gegenüber schriftlich erklärt, seine Rechte selbst auszuüben.“ Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz

Soll jetzt die VG-Bild-Kunst die Nutzungs- und Verbreitungsrechte für Lolcats verwalten?

Lolcats sind vielleicht deshalb ein interessantes Beispiel, weil sie aus einer Ecke des Internets stammen, in der man sich nicht sonderlich um fremde wie eigene Urheberrechte kümmert. Dort zählen Verbreitung und Weiterentwicklung des Gedanken mehr als das aus Urheberrecht resultierende finanzielle Wohl des Einzelnen. Hört sich sozialistisch an, aber wenn es nach der Vorstellung der VG-Wort geht, sollen die Erlöse aus verwaisten Werken, sofern der tatsächliche Urheber sich nicht noch meldet, unter Verlagen und Autoren verteilt werden. Also eine sozialistische Enteignung zum Wohle der Kreativwirtschaft.

Was ist mit verstorbenen Bloggern, Podcastern oder Nutzern von Fotoplattformen, die sich nicht um ihren digitalen Nachlass gekümmert haben und deren Werke etwa unter eine Creative Commons Lizenz gestehen?

Man muss nicht unbedingt sterben, um seine Werke verwaisen zu lassen und das Problem existiert dennoch!

Viele Netzbewohner entscheidend sich gerade aus ideologischer Überzeugung heraus für die Verwendung von freien Lizenzen für die von ihnen produzierten Inhalte. Man möchte Werte für die Gesellschaft schaffen. Oder warum arbeiten so viele Menschen an Projekten wie Wikipedia und OpenStreetMap?

Sicher Anerkennung durch andere mag auch ein Antrieb sein sich in der Form zu engagieren. Mag auch sein, dass viele eben nicht damit ihr Geld verdienen und somit keine finanziellen Einbussen haben, sollte tatsächlich jemand ihre Urheberrechte verletzten. Urheberrecht sollte einen Ausgleich schaffen zwischen Urhebern, Verwertern und Konsumenten, doch scheint ein Lobbyismus die Politik zu umgaren, der wenigstens eine genannte Gruppe benachteiligen möchte. Doch diese Gruppe stellt immerhin den größten Teil der Gesellschaft dar und begnügt sich nicht damit, sich in der Rolle als Konsument zu gefallen. Es wird Zeit, dass die Politik dem endlich Rechnung trägt.

Getoppt wird diese Vorstellung nur noch von der französischen Vereinigung aus dem Bereich Plastiken und Fotographien, die anlässlich eines öffentlichen Hearings der EU-Kommission über „Orphan Works“ von Mathias Schindler folgendermaßen zusammengefasst wurde:

„Die Verfügbarkeit günstiger Digitalisate, ob nun Public Domain, Orphan Work (oder gar frei lizenziertes Werk?) sorge dafür, dass hart arbeitende Künstler nicht mehr so viel Geld für ihre Werke verlangen könnten, wie diese dafür verdienten (deserve, nicht earn). Man müsse darum alles dafür tun, damit es möglichst wenig Alternativen zu urheberrechtlich geschützten teuren Werken gäbe.“ Mathias Schindler

Ob die Franzosen nach der Einführung von HADOPI2 als nächste die Abschaffung von Gemeinfreiheit und ein Verbot von Creative Commons Lizenzen fordern, bleibt offen.

verwertung

by Hannibal Poenaru

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3 Kommentare

  1. đª]V[ªX » Urheber, Waisen und Verweser:

    [...] einem erstaunlichen Sinn für Timing (Synchronizität?) hat der Presseschauer einen Artikel veröffentlicht, in dem es um eine neue "Idee" der Deutschen Literaturkonferenz geht. Diese großartige Versammlung [...]

  2. Tweets die der presseschauer » Das Problem der Waisen erwähnt -- Topsy.com:

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Lars Fischer und sabine w, Heiko C. erwähnt. Heiko C. sagte: Der Hammer! Es wird immer dämlicher! RT @presseschauer i can haz verwertung! http://bit.ly/VTCfj #waisen #vg-wort #urheberrecht [...]

  3. Impactsuspect » Zensursulagesetz vorerst gestoppt, dafür kommt bald globale Netzzensur:

    [...] Stelle bemüht, an möglichst viel Geld zu kommen, egal ob es ihnen zusteht oder nicht. Wie im Presseschauer nachzulesen ist, will die Deutsche Literaturkonferenz einführen lassen, dass alle Werke, deren [...]

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