#LSR: werden Sie kommenden Freitag diesem verfassungsfeindlichen Gesetz zustimmen

Feb 25 2013

Sehr geehrter Herr Krings,

nachdem Sie offenbar nicht in der Lage sind, die Verfassungskonformität des Leistungsschutzrechts für Presseverleger nachzuweisen, kann ihre Äußerung in der FAZ nur als Lobby-Propaganda ad acta gelegt werden. International lacht man bereits über Deutschland und seine innovationsfeindliche Gesetzgebung. Man hinterfragt unser Land diesbezüglich.

Nachdem Sebastian Blumenthal im Unterausschuss neue Medien festgestellt hat, dass die Verfassungswidrigkeit des Leistungsschutzrecht für Presseverleger allgemein bekannt sei, unterstellt Blumenthal Ihnen damit gewissermaßen die Befürwortung eines verfassungswidrigen Gesetzes. Es wäre nicht die erste Befürwortung eines verfassungswidrigen Gesetzes, durch Sie. Aber Sie hatten schon dafür gesorgt, dass solche verfassungswidrige Gesetze durch ihr Zutun demokratische Hürden passieren konnten.

Werden Sie kommenden Freitag diesem verfassungsfeindlichen Gesetz zustimmen oder stellen Sie die Verfassung weiterhin in Frage?

Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

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Leistungssschutzrecht: das Grundgesetz, das Günter Krings offenbar nicht kennt

Feb 24 2013

Sehr geehrter Herr Krings, sehr geehrter Herr Kauder,

nachdem das Bundeserfassungsgericht Ihnen, Herr Krings, erst letztes Jahr Ihre Ansichten zum Grundgesetz um die Ohren gehauen hat, frage ich mich ernsthaft, ob der Aussagekraft Ihrer Stellungnahme gegenüber der FAZ.

Was können Sie dem Gutachten von Prof. Dr. Alexander Blankenagel und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr inhaltlich und konkret entgegnen?

Für den Fall, dass Sie, Herr Krings, keine Antworten darauf geben sollten, kann ich Ihre Aussagen zum Leistungsschutzrecht nicht mehr ernst nehmen und ich würde jedem abraten dies zu tun. Falls Medien dies in diesem Zusammenhang dennoch tun sollten, disqualifiziert sich der transportierte Inhalt automatisch als lobbyistische Propaganda.

@Siegfried Kauder: wenn Günter Krings behauptet, „Die Union steht weiterhin voll hinter dem Leistungsschutzrecht“ wäre dies wohl nur richtig, wenn Sie nicht mehr Mitglied dieser Regierungsfraktion sind. Ist das der Fall oder behauptet Günter Krings die Unwahrheit?

Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

 

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Eine Frage an den BDZV zum Leistungsschutzrecht

Feb 24 2013

Sehr geehrte Frau Pasquay,

vielen Dank für das Gespräch letzten Freitag und die Zusage mir eine Frage zum Leistungsschutzrecht beantworten zu wollen.
Hier die Frage:

Wie stellen sich die Verlage die Transitionsphase bei der Einführung eines Leistungsschutzrechts unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bei kleinen Verlagen, kleinen Suchmaschinen und kleinen Aggregatoren vor und inwiefern kann dabei gewährleistet werden, dass das Leisungsschutzrecht nicht innovationshemmend wirkt?

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Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

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Google und das Taxi

Feb 19 2013

Philipp Klöckner hat offenbar ein Problem damit, meinen Kommentar freizuschalten (inzwischen hatte er bereits Kommentare mit höher ID freigeschaltet – ist wohl im Spam-Ordner gelandet). Er hat einen Text geschrieben, in dem er sich an dem Vergleich abarbeitet, Google würde wie ein Taxi einem Restaurant den Verlagen Besucher zuführen.

Auch wenn mich der Pressesprecher des österreichischen Verlegerverbands VÖZ fälschlicherweise als Google Fanboy bezeichnet, muss ich ihm in Teilen Recht geben.

Der Vergleich hinkt, wie das Vergleiche so tun. Das war es aber auch schon fast. Christoph Keese meint Klöckner würde den Vergleich konsequent bis zum Ende durchspielen. Ich meine, er irrt rum und verbreitet dabei noch Unwahrheiten.

„Was der Taxifahrer nicht machen wird sind Umwege über den Potsdamer Platz, damit ich noch die neue Sony-Reklame sehe oder eine Rundfahrt um das Motel One, weil mir das ja besser gefallen könnte und er dafür auch Geld bekommt. [...] Er bringt mich von A nach B und bekommt dafür Geld. That’s it.“ Philipp Klöckner

Es ist schlicht falsch, zu behaupten, Google würde nicht direkt von A nach B fahren! Wenn man genau angeben kann, wo man hin möchte. Dazu muss man nur in den Einstellungen Google Instant ausschalten und nach Eingabe des Reiseziels „auf gut Glück!“ fahren – ganz ohne Werbung. Nur kann der Benutzer eben in der Regel nicht sein genaues Ziel angeben und benötigt gerade dann Informationshäppchen um sich in der Trefferliste zu orientieren.

„Das schlimme aber ist, und darüber sollten sich alle “Restaurantbetreiber” Gedanken machen, dass der Google Taxifahrer immer häufiger einfach nur bis vor die Tür des Restaurants fahren würde, um das Essen aus der Küche zu klauen und den Fahrgast bereits im Taxi abzuspeisen.“ Philipp Klöckner

Dass versucht Google die Leistung anderer zu substituieren und Google ein massives Interesse daran hat sein eigenes Angebot auszuweiten, trifft durchaus zu. Die Leistung kann vor allem dann gut substituiert werden, wenn nur ein kleines Informationshäppchen vom Nutzer benötigt wird. Etwa wenn man schnell wissen möchte wie das Wetter wird, das Ergebnis einer mathematischen Gleichung oder vielleicht das Geburtsdatum eines Schauspielers.

Nur was die Verleger angeht, ist die Geschichte mit dem Servieren des Informationshäppchens im Taxi ja genau von diesen gewollt. Im Übrigen substituieren sie selbst die Leistung anderer, wenn sie etwa nacherzählen was im Fernsehen zu sehen war, wenn sie zusammenfassen was in Büchern steht und wenn sie einfach aus der Wikipedia oder aus anderen Zeitungen abschreiben. Damit schöpfen die Verleger genauso Aufmerksamkeiten von anderen ab.

Dennoch darf man nicht vergessen, dass mehrseitige Märkte die Möglichkeit bieten, die Finanzierung durch die unterschiedlichen Gruppen jederzeit neu zu justieren. Momentan ist die Google-Suche für Nutzer und Anbietern von Inhalten Entgelt frei, zahlen müssen lediglich Werbetreibende. Nun gibt es einerseits Signale von Inhalteanbietern für eine bessere Positionierung bezahlen zu wollen – anders lässt sich der ganze SEO-Quatsch nicht erklären. Und andererseits hat Google selbst schon eine Verschiebung seines Geschäftsmodells angedeutet, indem sie Paid Inclusion für das Shopping Modul eingeführt haben.

Wenn die Verleger jetzt par force auf die Einführung eines Leistungsschutzrechtes drängen, unterstützen sie damit Google, sein Geschäftsmodell dahingehend umzubauen. Im Übrigen würde es sich dann dem Geschäftsmodell der Gelben Seiten annähern. Hier besteht gleichfalls auch kein Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Standardeintrag. Mit dem Leistungsschutzrecht wird zudem die Vormachtstellung die Google hat zementiert.

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Externe Effekte – Der Widerspruch mit dem Marktversagen

Feb 15 2013

Sehr Herr Professor Thomas Dreiskämper,

Da der Jurist und Professor Dr. Thomas Elbel mich gebeten hatte, Ihre wissenschaftliche Publikation zu Externen Effekten zu lesen, folgte ich seiner Aufforderung. Hierbei stieß ich auf einen Widerspruch in dieser Arbeit, der mich irritiert und zu dem ich mir eine Stellungnahme von Ihnen wünsche. Ebenso möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass bei Werbung negative Externe Effekte beim Konsumenten entstehen, die eine ökonomische Relevanz haben.

Ab Seite 8 zählen Sie verschieden Bedingungen für ein Marktversagen auf.

„Der Markt erreicht dieses effiziente (bestmögliche) Ergebnis aber nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: […]“

unter anderem:

„Keine Informationsungleichgewichte:
Jeder Marktteilnehmer ist vollständig informiert. Niemand verfügt über einen Informationsvorsprung, der zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden könnte.“

Sie stellen dann fest:

„Ist mindestens eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt oder erheblich verletzt, wird der Markt versagen und kein effizientes Ergebnis produzieren.“

Das ist nichts anderes als die Forderung der Ubiquität von Information zu den Kosten von exakt null. Wäre dem nicht so, könnte ein Marktteilnehmer den Informationsvorsprung zum eigenen Vorteil ausnutzen, was Ihrer Meinung nach zum Marktversagen führt.

Unter 8.2.2 gehen Sie dann auf die „bedingte Marktfähigkeit von redaktionellem Content“ ein.

„Ist eine Information erst einmal veröffentlicht, verliert sie nicht nur ihren ökonomischen Wert, sondern darüber hinaus auch ihre Steuerbarkeit. Jeder Rezipient kann die Information problemlos und ohne daran gehindert werden zu können, weiterverbreiten. Das Ausschlussprinzip kann nicht oder nur sehr begrenzt durchgesetzt werden.“

Damit entsteht ein Widerspruch, weil das Ausschlussprinzip und der ökonomische Wert, den Sie hier der Information beimessen, Ihren Bedingungen für ein Marktversagen genügt.

Können Sie diesen Widerspruch auflösen?

Negative Externe Effekte bei Werbung:

Unter 8.2.1. ist die „vollständige Marktfähigkeit von Werbebotschaften“ Gegenstand Ihrer Ausführung.

„Dennoch können Externe Effekte ausgemacht werden, wenn der Betrachtungshorizont auf die Konsumenten erweitert wird. Die Transaktion selbst involviert den Intermediär (Mediendienstleister) und den Auftraggeber (Werbetreibenden), die Wirkung der Rezeption betrifft allerdings den Konsumenten. Da die Untersuchung der Wirkung von Inhalten auf Rezipienten etc. aber das Interessensgebiet der Ökonomie verlassen, soll dieses Themenfeld hier auch nicht weiter bearbeitet werden. Aus Sicht der Kommunikationswissenschaften oder der Soziologie ist der Externe Effekt immer eine medienimmanente Eigenschaft.“

Sie ignorieren damit sämtliche Kosten, die beim Konsumenten entstehen. Dabei verteuert Werbung die Produkte, steigert die Kosten bei Datenorientierten Internettarifen und steigert den Energieverbrauch beim Konsumenten – um nur mal ein paar zu nennen (hier ausführlicher).

Ebenso widerspricht Prof. Justus Haucap in seinem Gutachten zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger Ihrer Position und belegt damit eine Relevanz dieser negativen Externen Effekte für das Interessensgebiet der Ökonomie:

„Ein Anstieg der Werbevolumen auf einer Webseite ist wie eine implizite Preiserhöhung zu verstehen, da sich der Nutzen der Rezipienten entsprechend verringert.“, Seite 14

Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie meiner Bitte um eine Stellungnahme nachkommen könnten.

Bitte beachten Sie, dass dieser Text in meinem Blog www.presseschauer.de veröffentlicht wurde und ich mir vorbehalte Ihre Antwort ebenfalls zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie dem ausdrücklich zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schultz

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