Vor ein paar Tagen hatte ich, veranlasst durch Äußerungen von Hans-Peter Uhl, an ihn eine Frage gerichtet.
Wie wollen Sie Ihren Stammtischbrüdern klar machen, dass Sie eigentlich mit dem Bayerntrojaner deren Hirne durchsuchen müssten, um eine derartige Tat [gemeint ist die Tat in Norwegen] in Bayern zu verhindern?
Heute fand ich dann eine Antwort in meiner Inbox, die ich euch nicht vor enthalten möchte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Ihnen auf Ihre Eingabe zum Themenkreis Norwegen-Anschläge/Vorratsdatenspeicherung noch eine Antwort schuldig.
Zur Erklärung meines Standpunkts verweise ich auf bereits erfolgte Veröffentlichungen:
[Stellungnahme bei Abgeordnetenwatch]
[Artikel bei The European]
Hinzufügen möchte ich folgendes: Ich habe nie behauptet, dass man mit der, Vorratsdatenspeicherung’ die entsetzlichen Morde von Utoya und Oslo hätte verhindern können bzw. müssen. Diese Verkürzung ist ein Medienkonstrukt.
Ich habe meine Gedanken entwickelt, indem ich gesagt habe: ,scheinbar’ ein Einzeltäter, tatsächlich ein Zusammenhang mit ideologischer Aufrüstung bzw. Extremismus und Volksverhetzung im Netz. Es geschieht zu wenig, um diesbezügliche Straftaten aufzuklären. Zwar sieht das geltende Recht vor, Verstöße gegen Strafnormen (z.B. Volksverhetzung, § 130 StGB) natürlich auch im Internet zu sanktionieren. Hierbei gibt es jedoch ein Umsetzungsproblem, das u.a. damit zu tun, hat, dass die Ermittlungsbehörden im Einzelfall nicht auf gespeicherte Verkehrsdaten der Telekommunikation zugreifen können.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl

